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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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I. Buch. Sechstes Capitel.

Closter gegen Eifenach gehöret hat vnd vnfere Vorfahren Christmil-der gedächtnifs Hänfen vnd Georgen von Wangenheimb deroverstorbenen bruder Eeinhardten von Wangenheimb vnd feinenrechten Männlichen Leibeslehnserben aus Gnaden vmb einen Zinfs ge-geben vnd geliehen haben u. f. w.

Der anstatt der Ritterdienste auf dieses Mannlehn gelegte Erbenzins Iwird in diesem Lehnbrief von Erfurter auf Gothaisch Gemäss reducirt, u30 Malter Korn 15 Malter Gerste und 15 Malter Hafer angegeben, unddabei bemerkt, dass derselbenunmehro aber uf anderweit gefchehenehandlung und erfolgte satisfaction gänzlich gefallen" sei, wogegen derDecem an die Pfarrezu Wangenheim, sowie die übrigen NachbargleichenLasten ausdrücklich als fortbestehend bezeichnet werden.

Dieses Vorwerk hat nun mit den übrigen Familien-Gütern des StammsWangenheim gleiches Schicksal getheilt, und macht gegenwärtig einenTheil des Gutsbesitzes der Herren von Behr-Negendank zu Wangen-heim aus.

g. Lehnbriefe für die I. Branche des Stamms Wangenheimüber das Gut Graitschen.

Dieses Sonderlehn relevirte von dem Herzoglichen Hause Sachsen-Altenburg und gehört nicht zu den alt Wangenheim'schen Gesammt-lehnen des Hauses Sachsen, da Graitschen aber das einzige altväter-liche Familiengut ist, welches sich noch im Besitze der I. Branche desStammes Wangenheim befindet, so geben wir hier von diesem Letms-Verhältniss Nachricht. Der älteste uns zugänglich gewesene Lehnbrief ist1619 am 23. April zu Altenburg von Herzog Johann Philipp für sichund die Vormundschaftseiner Brüder Friedrich, Johann Wilhelm undFriedrich Wilhelm, für Balthasar von Wangenheim ausgestellt,in allermaassen wie schon vorher Churfürst Johann Georg denselbenwährend der über die sämmtlichen jungen Herzoge zu Sachsen-Alten-burg geführten Vormundschaft besagten Balthasar belehnt hatte-

Von wem und wie Balthasar, dessen Gemahlin eine geborne vonKit scher aus einem Meissenschen und Osterländischen Geschlechte war,das Mannlehn-Gut Graitzschen erworben hatte, ist uns unbekannt, dar-aus, dass sein Bruder Jobst für den Fall des Abgangs der eigenen männ-lichen Desce.ndenz des Balthasar in die Mitbelefmschaft aufgenommenist, dürfte zu schliessen sein, dass Balthasar primus acquirem war,und als solcher einen Mitbelehnten präsentirt hatte: Das Lehn wurde mit1 reissigen Pferde verdient.

Nähere Nachrichten sind uns von dem Herren Besitzer von Graitz-schen nicht mitgetheilt, jedoch ist uns aus dem Weimar'schen ArchiveAbschrift eines Consenses zu der Eheberedung des Johann Georg vor