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I. Buch. Sechstes Capitel.
tung ist der älteste uns im Originale vorliegende der zu Fulda am Mitt-woch nach Assumplionis Mariae 1569 vom Abte Wolfgang für Hansvon Wangenheim den Eltern, und dann Melchiorn von Wangen-heim, Christoffen von Harstall, Friedrich den Jüngern v. Wan-genheim und Johann Pregern (den Wangenheim'schen Richter) alsVormündern weylandt Georgen von Wangenheims seeligen nachge-lassener Söhne, mit Namen Reinhardts vnnd Hartmanns Gebrüdernausgefertigte.
Die Beschreibung der Lehnstücke lautet darin folgendermassen:Diefe hier nachbefchriebene vnfer vnd vnfers Stiffts Aygenthumb vnndLehenn gnädiglich geliehenn vnd bekannt habenn Leyhen vnd beken-nen Inen der hiermit In crafft dits Brieffs Nach Fuldfcher Lehennherkomen vnd Rechten Inmafsen die von Bernhardten von Wan-genheim Iren Vadter vnd Grofsvatter feiigen Vnd Bernhardtenn,Chriftoffern vnd Reinhardten von Wangenheim Ihrenn Brü-dern vnnd Vettern auch von Jörgen vonn Wangenheim seligenvff Ihnen Hänfen von Wangenheim dem Eltern desgleichen Rein-hardten vnd Hartmannen von Wangenheim gebruder alle ob-benennt ererbt vnd komen fein, Doch vnfer vnfers Stiffts vnd einesJeden Recht freyheit vnd gewonheit hiemit vnverfchrieben Ohn ge-verde Vnnd feindt dits diefselbigen Lehenn nemlich Hayn das DorSganz mit Gerichten Trifften aller feiner Herligkeit vnnd Zugehorungals Ire Eltern das von vnfern Stifft zu lehenn gehapt habenn. darzuhaben wir Ihnen geliehenn Nemblich Acht hübe Lands zu Brüheimein Löthig margk Silbers an dem Leichberge Item anderthalbhundertacker Holtz an der Katzenhardt Item fünf hufen Landts zu Brüheimvnnd einen Hoff der von Reckerodt geweft vnd einen hof dafelbltzu Brüheim Friczens von Hochheims geweft ift. Alles vnd Jeg-liches mit Ihrenn wiefenn vnd zugehorungen ohn geverd.Wörtlich mit diesem Lehnbriefe übereinstimmend, soweit es die Spe-cification der Lehnstücke betrifft, sind nun alle folgenden Lehnbriefe biszu dem am 3. Juli 1761 auf Absterben des Fürsten Abts Adalbert vonFulda und der Vasallen Burkhard Heinrich und Johann Georg v.Wangenheim vom Fürst Abt und Bischoff Heinrich zu Fulda aus-gestellten Lehnbriefe für Ludwig Ernst, Heinrich Wilhelm und Johann Ludwig, sodann Sigismunden von Berbisdorff in Vormund-schaft Johann Christophs, Georg Augusts u. Friedrich AlbrechtsGebrüder aller von Wangenheim dieses Stammes, wodurch diese da-mals noch im Besitze ihrer Stammgüter befindlichen Vettern zu ihrenAniheile beliehen wurden. Die Guts-Antheile welche damals schon durclKauf in von Uechtritz'sche Hände gekommen waren, und denen 1771auch mit dem Untergute zu Tungeda der letzte in den Händen des