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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Lehns-Verhältnisse.

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Erbenzins von 71/2 Erf. Mit. Korn 33/ 4 Erf. Mit. Gerste und 33/ 4 Erf. Mit.Hafer vorbehalten, welcher jedoch dem Reinhart v. Wangenheim fürseine dem Churfürstlichen Hofe eine Zeit lang geleisteten treuen Dienste,für seine Lebenszeit halb erlassen wurde. Dagegen musste er von dem ver-liehenen Gute alle Lasten und namentlich die Entrichtung des Decem andie Pfarre zu Wangenheim mit jährlich 3 Malter V2 Viertel GothaerGemäss Korn nnd ebensoviel Gerste übernehmen.

Nach einem damaligen Anschlage wurde der Geldwerth des jährlichenErbenzinses auf 33 Gülden 15 f 9 «3t angeschlagen und für sehrstatt-lich" gehalten, die lebenslängliche Erlassung der Hälfte kam also einerjährlichen Pension von 16 Gülden 18 f 41/2 & gleich, wobei freilichder Werth des Erfurter Malters Korn nur zu 3 Gülden die Gerste zu 2fl. der Hafer zu 1 fl. fürs Erfurter Malter, das Gothaer Malter Rockenalso zu 15 f 9 «3i das Viertel aber zu 3 f 11V4 <2i die Gerste zu 2 f8>/4 Ji der Hafer zu 1 f 2 3 / 4 äi also zum 10. Theil des heutigen Durch-schnittspreises gerechnet ist.

Da Reinhart von Wangenheim bereits 1554 ohne Hinterlassungvon männlicher Descendenz verstarb, so mit das eben constituirte Lehnwieder eröffnet war, so wurde dasselbe doch auf seine Brüder Hans undGeorg, besonders wegen des Letztern mannichfaltiger Verdienste beimReformationswerke, und auf deren männliche Leibes-Lehns-Erben vonNeuem übertragen, wie wir aus dem Inhalte des von Herzog Ernst demFrommen im Jahre 1644 ertheilten Lehnbriefs, des ältesten welcher unsim Originale vorliegt, näher ersehen, indem es darin heisst:

Wir etc. bekennen vnd thun kund gegen menniglich, dafs Wir Vn-fern lieben getreuen Georg Wilhelm, Hans Georgen und Hein-richen, gebrüdere von Wangenheimb Balthasars feeligen Söhne,Item Georgen von Wangenheim Vnfern Stallmeister, GeorgMelchiors feeligen Sohn, Ludwig Reinhardten, ReinhardtWilhelms Sohn, Georg Reinhardten, Georg Christophs Sohn,allen gevettern und brüdern von Wangenheimb, ihren rechtenLeibeslehnserben, fo vor diesem aus Gnaden vnd insonderheit vmbGeorgen von Wangenheimb getreuen unterthänigen dinfte wil-len, die er weiland Hertzogen Johann Friedrichen dem Dritten(sie!) zu Sachsen und Churfursten, Hertzog Johann Friedrich demMittlern Hertzog Johann Wilhelm vnd Hertzog Johann Friedrichdem Dritten zu Sachsen Vnfern resp. Vhrherr: Grofsherr Vater vndVettern hochfeel. andenkens, hiebevor geleiftet vnd feine Erben ftir-ter thun vnd leiften follen, das Fuhrwergk zu Wangenheim mitfeinem wohnhaufs, Scheuren, Ställen vnd Viehzucht, Sechs Hufenvnd drei Viertel Landes Dreizehen Sottel vnd ein Acker Wiesen VndVier gülden Zinfs zu Polleroda, welches etwan zum Catharinischen