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I. Buch. Sechstes Capitel.
e.
Lehnbrief für die erste Branche des III. Viertelswegen des Nonnenbergs.
Durch Begnadigungsbrief vom 26. Januar 1636 hatte Herzog JohannErnst zu Sachsen seinem Oberjägermeister Christoph von Wangen-heim auf Winterstein und Sonneborn „ein Stück Gehölz, der Utti-„cheroda oder Nonnenberg genannt, fambt defsen Pertinentien, hohen'„und Niedrigen Jagten" verliehen, welches seine Söhne, der Fürstl. Säch-sische Jägermeister Hans Ludwig zu Fischbach und Sonneborn undder Fürstlich Braunschweig-Lüneburgsche Jägermeister Georg auf Win-terstein am 7. Juli 1658 von Herzog Ernst dem Frommen für sichund ihre Leibes-Lehns-Erben wiederum zu Mannlehn erhielten, und aufihre beiderseitige männliche Descendenz übertrugen.
Dieses Sonderlehen wurde nun mit lehnsherrlicher Genehmigung imJahre 1809 von Seiten der damaligen Besitzer des Kgl. HannoverschenGeneralmajors Christoph August v. Wangenheim auf Sonneborn(Nachkommen des Jägermeisters Hans Ludwig) und des Kgl. Preuss.Majors Carl August auf Winterstein (Nachkommen des JägermeistersGeorg) an die Gemeinde Cabarz verkauft, und mit den Kaufgeldernein Lehnstamm von 5000 4 Conv. Münze constituirt, welcher nachdemdie Hans Ludwig'sche Linie 1851 mit dem Grafen Georg von Wan-genheim ausgestorben war, ganz auf dessen Lehnsfolger den Baron*Victor August von Wangenheim zu Hütscheroda übergegangen,und in dessen Händen Allodium geworden ist.
f. Die Lehnbriefe des Stamms Wangenheimüber ein Vorwerk zu "Wangenheim.Aus manchfaltigen Schenkungen und käuflichen Erwerbungen hattedas St. Katharinen-Kloster zu Eisenach besonders durch die Freige-bigkeit Friedrich des Aeltern Hr. zu Wangenheim ums Jahr 1385 ei-nen nicht unbedeutenden Grundbesitz zusammen gebracht, welcher zu ei-nem Vorwerke vereinigt, vom Kloster verwaltet und im Jahre 1504 nochauf 15 Jahre an Hans Pfannschmidt für einen jährlichen Pachtzins von :6V2 Malter Bocken 3 Malter Gerste und 31/2 Malter Hafer Erfurter Ge-mäss (also nach Gothaer Maass das Vierfache 26 Malter Rocken 12 MalterGerste und 14 Malter Hafer) und Tragung aller Lasten verpachtet war.gSpäter war dieses Vorwerk, wie aus der s. g. Kaufs- und Lehns-Ver-Schreibung de dato Weimar Montag nach Katharina 1513 hervorgeht, alsLassgut, also stets widerrufliches Pachtgut dem Reinhart von Wangenheim des Stamms Wangenheim (Bernhards Sohn) wahrscheinlictschon vom Kloster eingethan, und wurde ihm nun bei der Säeularisatior.vom Churfürsten Johann Friedrich erblich als Mannlehngut überlassendabei aber ein jährlicher an das Amt Grimmenstein zu entrichtender