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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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I. Buch. Sechstes Capitel.

den, Gossertrode und Beuernfeld unzweifelhaft dem FürstenthumEisenach, und Treffurt dem ganerbschaftlichen Antheile Chursach-sens an dieser Herrschaft, das Dorf Grumbach aber dem Amte Langen-salza zugetheilt war, und dem Gothaischen Lehnhofe darüber jede wei-tere Zuständigkeit abging.

Aber auch durch Nachlässigkeit oder Missverständniss der die Hoheits-Angelegenheiten wahrnehmenden Abtheilung in der Regierung des Her-zogthums Gotha sind der Familie Wangenheim Missstände und demHerzogthume gleichzeitig Territorial-Verlust erwachsen, indem die Schne-pfenhart, ein uraltes Wangenheim'sches Besitzthum, welches Wan-genheim'scher Seits stets, als innerhalb Gothaischer Landeshoheit bele-gen, dem Behringer Gerichtssprengel zugerechnet wurde, jetzt auf ein-mal in der Preussischen Provinz Sachsen liegt, wie die Besitzer bei derVeranlagung der neuen Grundsteuer in Preussen zu ihrer Ueberraschung ge-wahr geworden sind. Die Schnepfenhart liegt nämlich von den übri-gen Wangenheim'schen Forsten am Haynich durch mehrere Gemeinde-Waldungen getrennt, und wird von diesen und den v. Hopfgarten'schenForsten im Haynich umgeben, sie grenzt aber nordwestlich mit der Lau-terbacher Gemeindewaldung, welche unstreitig unter Gothaischer Ho-heit liegt, aber mit den Feldmarken der Dörfer Lauterbach und Neu-enkirchen eine Gothaische Enklave im Fürstenthume Eisenach bildetmit einer kurzen Begrenzung der sonst zu Chursachsen gehörigen vonHopfgarten'schen Haynichforsten. Bei der Abtretung dieses Theilsvon Chursachsen an die Krone Preussen hat nun eine Grenzregulirungzwischen Preussischen, Weimarschen und Gothaischen Commissarien wahr-scheinlich wohl stattgefunden, dabei werden aber die Grenzen von Lau-terbach gegen Preussen wahrscheinlich gar nicht zur Sprache gekom-men sein, weil Lauterbach damals zu den Hopfgarten'schen Patri-munial-Gerichten gehörte, und die angrenzenden Hopfgarten'schen For-sten unter Chursächsischer Hoheit doch auch einem Hopfgarten'schenPatrimonial-Gerichte zu Mülverstedt einverleibt waren. Zu Lauter-bach, an dessen Wald sie grenzt, gehörte die Schnepfenhart nicht,die Weimar-Eisenachsehe Grenze gegen Preussen wurde südlich undnördlich von Lauterbach festgestellt, und die Schnepfenhart wurdestillschweigend Preussisch, was die Eigenthümer, welche bis dahin mitkeinerlei Abgaben beschwert waren, erst bemerkten, als sie zur Preussi-schen Grundsteuer veranlagt wurden.

Neben diesen vom Hause Sachsen ertheilten Gesammt-Lehnbriefenüber die Wangenheim'schen Stamm-Güter, ertheilte das Haus Sachsenaber den einzelnen Zweigen des Geschlechts noch einige besondere Lehn-briefe