Lehns-Verhältnisse.
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genheim'schen Stammes aber an Landgraf Balthasar die gesammteHand beider Stämme am alten Stammgute bereits gebrochen war, sowurden auch in den Lehnbriefen eines jeden der beiden Stämme nur dievon ihm wirklich besessenen Güter aufgenommen, ohne einer Mitbelehnungdes andern Stammes zu erwähnen, und während beiden Stämmen dieeventuelle Succession der Töchter nach Abgang des gesammten Manns-stammes in ihren Lehnbriefen zugesichert wurde, erinnert der Inhalt desdem Stammvater des Stammes Wangenheim Bernhard am Montag nachSt. Katharina 1491 zu Gotha ertheilten Lehnbriefs noch einmal an dieZusammengehörigkeit beider Stämme und ihres Stammguts, indem in die-sem Lehnbrief, welchen Bernhard v. Wangenheim als einziger Re-präsentant seines Stammes erhielt, als durch den Tod des Ritters Clausvon Wangenheim und dessen Sohnes Friedrich sowie Hans des Ael-tern vom Stamme Wangenheim das gesammte Lehngut wieder in sei-ner Hand vereinigt w r ar, die Bestimmung aufgenommen war, dass für denFall, wo Bernhard ohne Hinterlassung von Leibeslehnserben oder Töch-tern oder Schwestern versterben sollte, alsdann sein Theil an Wangen-heim mit den übrigen im Lehnbriefe genannten Gütern ,,auff den andernteil fein vettern" (d. h. auf den Stamm Winterstein) komen vnd ge-fallen sollte.
Da aber dieser Fall nicht eintrat, und Bernhard Leibes-Lehnserbenhinterliess, deren Descendenz in zwei Branchen noch fortblüht, so bliebauch dieses eventuelle Successionsrecht des Wintersteiner Stammes inden ferner dem Stamme Wangen he im ertheilten Lehnbriefen unerwähnt,und als es im 18. Jahrhundert zur Veräusserung dieser sämmtlichen Fa-milien-Güter kam, war von einer nothwendigen Consens-Ertheilung desStammes Winterstein, welche dieser Veräusserung hindernd hätte ent-gegen treten können, überall nicht mehr die Rede.
Der älteste uns erhaltene Lehnbrief des Stammes Winterstein überWangenheim ist derjenige von 1503 für Hans v. Wangenheimund seine beiden Vettern die Brüder Friedrich und Apel von Wan-genheim, welcher die einzelnen Lehnstücke in der folgenden Reihen-folge aufführt: Nemlich
Wangenheym das Sloss das Dorf darfur, den Sehe ydes halpSechs vnd dreifsig Hufen artlands, vierzig Acker wiesen , darzu diegerechtikeit zum Hayn Oesterbehringen das Dorf, Reichen-pach das Dorf Hochheym das Dorf zwei teil, Westhausen dasdorf Pfolndorf das Dorf vnd Meibom darzu die wustemingenBertherode, Bufferode Thingerthal Leichperg Wydefeltdarunder gelegen Lohe Storgslohe Steingraben HawenthalRathe Vorthe vnd Frankenrode darzu das gehultze am HeynichNemlich die Schnepffenhart halp Den Aldenberg die fünfzig gertten
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