Lehns-Verhältnisse.
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Nemlich das Slos Winterftein mit dem dorffe dofelbft vnnd diedorffer vifchbach kelberfelt kalenbergk das dorf die Sunneremit yren zu vnd eingehorungen Nemlich das gehulz der Delberg derSembergk der WolfFl'tein die Hauwerfsgemeine der Reppach, die eich-leite oder der Grubelbergk der Santpergk der Hopfberg die wüste-nung aldengruben vnnd wechterode mit eckern, wiefsen vnd gehülzedarumb gelegenn die eilff acker das heufingertalh das nerenlalh derkeffelh die metebach der Boppenbergk vnnd das gehulz am Hör fei-bergk mit den eckern daran vnd dorumb gelegenn darzu die dorfferGrofsenberingen vnd Wolffsberingen darzu die wüftunge wiedenwesiheim Wiffenborn Huzefchrode Wolffestalh vnnd Hefswinkel mitackern wiefen geholze vnd gemeynen darein gehörenndt, die zins vndlehenn zu Drefurt Bifchoffrode zu Scherbde Salzeriedenn zu Gof-fwlrode zu Riden vnnd Burfell, an dem Schlos Winterstein, demdorfe darfur vnd andern dorffern loüftungen vnd andern angezeig-lenn flücken haben Fridrich der Eller vnd Apell dri Heil Hucze-rode vnnd wolffeftalh ganz Asmus Lutz vnd Fridrich der Jüngeregebruder daran ein vierden teilh vnnd Hefswinkel ganz ydes mitfeinen eren nuczen wirden zinfsen fronen dinften gerichlen oberftenvnd niderften vber hals vnd vber handt Eckern, zoiefsen, teichen,teichflelten , fchenkflelen , wafser wafferleufften vifchereyen vihetriff-ten Backheufern fryheiten herligkeiten gerechtigkeilen gewohnheilenvnd allen andern zu vnd eingehorungen wie die von Iren eitern vndgehabten teillungen an l'ie kommen feyndt.
Diese Fassung liegt denn auch allen fernem Lehnbriefen zu Grundeund findet sich zuerst in dem von Herzog Ernst dem Frommen 1647ausgefertigten Lehnbriefo bei der Aufzählung der zu Winterstein gehö-rigen Dörfer das Dorf Schönau, wiewohl es uns seit dem 14. Jahrhun-dert als alt Wangenheim'scher Besitz bekannt ist, mit den nach Nen-nung des Dorfs Kaienberg eingefügten Worten erwähnt:item das dorif Schönau, foviel ihnen daran zuftändig.
Auch wird in diesem Lehnbriefe zuerst die Zahl der reisigen Pferde,womit Winterstein zu verdienen, auf vier angesetzt.
Dass das Dorf Hastrungsfeld schon lo21 in dem OrlamündeschenLehnbriefe genannt wird, ist bereits oben erwähnt. Wie dasselbe für dieFamilie Wangenheim verloren gegangen ist, hat sich bisher nicht er-mitteln lassen. Wolf Veit vermeinte in seinem um 1560 geschriebenenHausbuche, dass die von Farnrodezu Wenigen-Lupnitz Hastrungs-feld einmal mit Meibom pfandweise von den Herren von Wangen-heim acquirirt hätten, und dass dieselben darauf diese Pfandstücke fälsch-lich an Fulda zu Lehen aufgetragen hätten, während sie doch in denSächsischen Lehnbriefen der Herren von Wangenheim ständen, welche
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