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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
Entstehung
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80 I. Buch. Sechstes Capitel.

I. Die landgräflich TMringenscnenvom Hause Sachsen ertheilten Lehnbriefe.

Dieselben umfassten diejenigen Besitzungen mit, welche wir im Vor-aufgehenden als L auterberg'sche und Orl amündesche Lehnstüche ha-ben kennen lernen, und wurden seit dem 15. Jahrhundert für den Win-ters teiner Stamm bei jedem vorkommenden Lehnfall zwei Gesammt-Lehn-briefe ausgefertigt, der eine über die Herrschaft Winterstein und dieDörfer Grossen-Behringen und Wolffsbehringen mit ihren Zube-hörungen, der andere über den Wintersteiner Antheil an der Herr-schaft Wangenheim, indem hinsichtlich beider der Unterschied statt fand,dass Winterstein zu rechtem Mannlehen verliehen wurde, während Wan-genheim für den Fall des gänzlichen Abgangs des Mannsstammes zusuccessiven Töchterlehn erklärt war.

a. Leimbriefe über Winterstein.

Der älteste vorhandene Lehnbrief über Winterstein ist am Diens-tage vor St. Margarethen-Tage 1412 vom Landgraf Friedrich demJüngern (dem Einfältigen) dem Ritter Friedrich von Wangenheimund Hansen von Wangenheimgevettern" ertheilt; dieselben wer-den darin ,,mid irem veterlichin erbe semptlichen" belehnt und die Lehn-stücke in folgender Weise benannt:

mid deme Slosze Wynterstein vnd allen fynen zcugehorungen vndmid den Dorffern Viczpach, Die Sundere, Kelberfelt, Kaln-berg, hastrungefelt auch mit allen iren zcugehorungen gefachtvnd vngefucht wo die gelegen find vnd namen habn vnd darczu dazgehulze den Senberg den Delberg den Wolfisteyn den Roppach, diehauwersgemeyne den Grubilberg den Sandberg vnd die Beringen vnd|waz darczu gehorent mid allen rechten Eren wirden frieheiten vndegewohnheiten als ire Eltern vnd sie die von vnze eidern vnd vns ge- .habt befeffen vnd herbracht habin.

Dieselben Lehnstücke werden in dem am Dienstage nach Francisco1425 auf Ableben des Ritters Friedrich von Landgraf Friedrich demStreitbaren (dem ersten Churfürsten von Sachsen aus dem WettinerHause) ertheilten Lehnbriefe wiederholt.

In den späteren Lehnbriefen, soweit sie in der Familie erhalten undworunter der am Donnerstag nach Pfingsten 1522 zu Weimar ausgefet- feldtigte der älteste ist, fällt unter den aufgeführten Dörfern Hastrungs- heinfeld aus, die Holzungen und die Zubehörung derBehringen" wer- lieh jden aber weiter speeifizirt, wenn es heisst: