Druckschrift 
Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
Entstehung
Seite
77
Einzelbild herunterladen
 

Lehns-Verhältnisse.

77

Aus der Urkunde von 1212 (Nro. 2 der II. Sammlung) geht hervordass der damals an das Kloster Frauensee überlassene Besitz in Uel-leben auf einem gleichen Ministerialitäts-Verbände beruhte, wie nichtweniger die erblichen Nutzungsrechte an den Fulda'schen Gütern zu Utz-berg, worüber Urkunde Nro. 4 der IL S. von 1219 spricht, währenddie dem Kloster Georgenthal überlassenen 12 Hufen zu Fahner, ebensowie die 1299 dem Kreuz-Kloster zu Gotha überlassenen zwei Hufen freieeigene Güter waren, wogegen in Eschenberge der freie eigene Allo-dialbesitz nach der Urkunde von 1242 (Nro. 11 der II. S.) mit vom Rei-che und vom Stifte Fulda verliehenen Gute gemischt gewesen zu seinscheint, Zimmern am Berge bei Frfurt (das Zimmern supra derMainzischen Register) war aber anscheinend freies Erbgut, welches dieHerren von Wangenheim des Wangenheim'schen Stammes noch zweiJahrhunderte später als Erblehn an die Erfurter Bürgerfamilie Schadeverliehen, während andere Allodial-Güter zu Walschleben bereits 1289der S. Michaelis-Pfarre zu Erfurt zu Erbenzins gegeben waren.

Zuerst tritt uns ein unzweifelhaft bestandenes Lehns-Verhältniss zumErzstifte Mainz urkundlich entgegen, wenn Erzbischof Siegfried vonMainz in der Urkunde von 1225 (Nro. 8 der IL Sammig.) die Güter inMirchendorf und Daberstedt den Augustinern zu Erfurt von demFreizinse befreit, welchen Ludwig v. Wangenheim und seine Vor-fahren vom Erzstifte Mainz bis dahin als Lehn besessen hatten (,,habuitLudowicus miles de Wangiheim et sui antecessores in pheodo ab eecle-sia Moguntina'') und erscheint dieses damit aufgelöste Vasallen-Verhält-niss gegen das Erzstift durch die Lehns-Auftragung freier Güter in Käl-berfeld im Jahre 1318 zuerst wieder erneuert zu sein, von dessen län-gerer Dauer findet sich jedoch keine Spur.

Als ein zweites ausdrücklich als Lehn bezeichnetes Besitzthum trittuns 1236 die Mühle entgegen, zu deren Veräusserung an das KlosterFrauensee der Abt Conrad von Fulda als Lehnherr dem Ludwigvon Wangenheim als Vasallen Erlaubniss gibt.

Ein dritter Lehns-Nexus, dem wir urkundlich begegnen, ohne dasswir denselben länger fortgesetzt finden, war derjenige m welchem wir dieVettern Friedrich Albert und Ludwig von Wangenheim 1305 we-gen der Voigtei über Behringen finden, die von den Grafen von Lau-terberg zu Lehn ging und von ihrem Gross-Oheim Ritter Hermannvon Treffurt genannt von Brandenfels auf sie erblich übertragen war.

Landgraf Albrecht der Unartige, von welchem Ritter Hermannsein Burgmannsrecht auf Brandenfels zu Lehn getragen hatte, welchesder Landgraf jetzt auf die Vettern von Wangenheim zu übertragen,wohl von ihm gebeten war, glaubte auch die übrige Erbschaft des Her-mann v. Brandenfels als landgräfliches Lehn ansprechen zu dürfen,

►A