Patronats-Rechte.
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a. den Besitzern der olim Wangenheim-Wangenheim'schen Güterzur Hälfte
b. und c. den Besitzern des Schieferschlosses und des Rothen-Hofszur andern Hälfte,
jedoch unter Mitunterschrift sämmtlicher Herren von Wangenheim desWinterstein'schen Stammes wegen der Ephorat-Rechte des Pfarrers zuWangenheim.
2. in Hochheim über Kirche, Pfarre und Schule wie in Wangenheim
3. in Haina und 4. in Tüngeda über Kirche, Pfarre und Schule,die Besitzer der olim Wangenheim-Wangenheim'schen Güter:
5. in Westhausen über Kirche, Pfarre und Schule
a. die Besitzer des Schieferschlosses zu Wangenheim.
b. die Besitzer des Rothen-Hofs zu Wangenheim.
6. zu Pfullendorf über Kirche, Pfarre und Schule wie bei Westhausen.
7. in Nordhofen über Kirche und Pfarre und über das Rektorat zu Son-neborn
die Besitzer der vier Güter zu Sonneborn.
8. zu Oesterbehringen über Kirche, Pfarre und Schule
a. die Besitzer von Brüheim und Oesterbehringen
b. die Besitzer des rothen Hofs zu Wangenheim wegen ihres Huf-lands zu Behringen
c. die Besitzer des gelben Schlosses zu Sonneborn desgleichen,
9. in Reichenbach über Kirche und Schule
a. die Besitzer des Guts zu Reichenbach
b. die Besitzer des Guts zu Brüheim
c. die Besitzer des Rothen-Hofs zu Wangenheim.
10. in Grossenbehringen über Kirche, Pfarre u. Schule;I die Besitzer der Güter Hütscherode und Hesswinkel.
11. in Wolfsbehringen über Kirche, Pfarre und Schule
a. die Besitzer des Guts Hütscherode
b. die Besitzer des Vorwerks in Wolfsbehringen.
112. in Winterstein über die Kirche;die Besitzer der drei Güter in Winterstein.13. in Kälberfeld über Kirche und Schule;die Besitzer der drei Güter in Winterstein.
14. in Pischbach über Kirche und Schule;die Besitzer des gelben Schlosses zu Sonneborn.
15. in Meibom über Kirche und Pfarre;der jedesmalige Senior des Stammes Winterstein.
Bei dieser allgemeinen Erörterung der Patronat-Verhältnisse habenwir nur die alt Wangenheim'schen Stammgüter in Betracht gezogen.Bie Patronat-Verhältnisse der von einzelnen Branchen hin und wieder be-