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I. Buch. Fünftes Capitel.
Danach scheinen es die Herren v. Wangenheim mit Nachsuchungder landesherrlichen Confirmation nicht sehr eilig gehabt zu haben, undscheint erst Uneinigkeit der Patrone bei den vorkommenden Prediger-wahlen, das Consistorium zu durchgreifenden Massregelungen und zur Gel-tendmachung seines Confirmations-Rechts später veranlasst zu haben.
Das oben erwähnte Verhältniss, wonach seit der ersten vom Chur-fürsten Johannes im Jahre 1528 angestellten allgemeinen Kirchen-Visi-tation, und den darauf später 1534, 1544 und 1554 nachfolgenden Visi-tationen der jedesmalige Pfarrer zu Wangen heim als adjunetus des Su-perintendenten zu Gotha die Inspection über die Wangenheim'schenPatronat-Kirchen und Schulen zu führen hatte, und die Pfarrer zu Wan-genheim darum auch zuweilen Inspectores in den Akten genannt werden,wurde ein feststehendes und bleibendes, bis nach dem Regierungs-Antrittdes Herzogs Ernst des Frommen von diesem eine neue Ordnung des Kir-chen- und Schulen-Staats in seinem Lande eingeführt wurde, an dessenSpitze derselbe statt des bisherigen Superintendenten zu Gotha einenGeneral-Superintendenten stellte, welchem Special-Superintendenturen mitgeographisch fest stehenden Ephorat-Sprengeln, in welche das ganze Landeingetheilt wurde, untergeordnet waren, welche bei den grössern Bezirkenwieder in mehre Adjunktur-Bezirke getheilt wurden. Dabei stellten nundie Herren v. Wangenheim das Gesuch ihren Pfarrer zu Wangenheimals Special-Superintendent anerkannt zu sehen, und diesem Gesuche wurdevom Herzog Ernst stattgegeben, wenn es im Landtags-Abschiede unterart. 2 heisst: „dass das Visitations-Werk in geistlichen Sachen, welches„fürstlicher Herrschaft heimgestellt wird, ehest soll zu Werk gesetzt und„derer von Wangenheim Adjunetus ihren unterthänigsten Ansuchen nach„vor einen Superintendenten agnoscirt werden". (Gotha dipl. I, p. 103).So wurde nun die Special-Superintendentur Wangenheim aus fol-genden Mutterkirchen und Filialen zusammengesetzt:1. Wangenheim. 2. Hochheim. 3. Westhausen. 4. Pfullendorf.5. Tungeda. 6. Oesterbehringen mit der als Tochterkirche ihr zuge-legten frühern Pfarrkirche zu Beichenbach. 7. Grossenbehringenmit dem Filial Hesswinkel. 8. Wolfsbehringen mit dem Filial Hüt-scherode. 9. Hayna. 10. Nordhofen mit dem Filiale Metebach undFrankenrode
und wurde dem Wangenheimer Superintendenten zugleich die Adjunc-tur über die Hopffgartenschen Patronat-Kirchen zu Nazza, Neuenkirchen,Craula, Frankenrode und Ebenheim nebst einigen Filialkirchen bei-gelegt, während die Filialkirchen Wangenheim'schen Patronats zu Win-terstein, Kälberfeld und Fischbach mit der Utterodt'schen Patro-nat-Pfarre zu Schönau an der Hörsei, der Adjunctur Teutleben imSuperintendentur-Sprengel Waltershauscn beigelegt wurden, und die