Patronats -Verhältnisse.
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„dann Colones hat euch, zufolge eurer Inftruction, keineswegs gezie-„met. Dann da wir das zulafsen follten, dass die v. Wangenheim„vor allen andern unfern Unterthanen, das Einkommen ihrer geistli-chen Lehen nach ihren Bedünken und Gefallen zu milden Sachen„verordnen möchten, so würde damit aus der Bewilligung gemeiner„Landschaft geschritten, eine grosse Ungelegenheit eingeführt und„verursacht, dass andere von Adel und Städten dergleichen auch su-„chen würden".
Doch trotz dieses landesherrlichen Missfallens blieb es bei der Ver-einbarung mit den Visitatoren, und wurde dieselbe nur dahin später noch,um dem Vorwurf willkührlicher eigenmächtiger Verwendung zu begegnen,modifizirt, dass bei der Collatur der Spenden auch der jedesmalige Wan-genheim'sche Superintendent als Vertreter der geistlichen Interessen mitzugezogen und Mit-Collator sein sollte und noch gegenwärtig ist.
Das ist der Ursprung der seit nunmehr drei Jahrhunderten segens-reich wirkenden beiden Collecturen des Wangenheim-Wangenheimund Wangenheim-Winterstein'schen Stammes, deren Verhältnissean einem andern Orte noch näher berührt werden, welche aber die Fa-milie wesentlich der Standhaftigkeit des Wintersteiner Stammes in derVerteidigung seines guten Rechts zu verdanken hat.
Dass auch die damals von Seiten der Landesherrschaft geltend ge-machte Confirmation der Wangenheim'schen Pfarrer von Seiten der Pa-trone nur widerwillig aufgenommen, und geflissentlich umgangen wurde,geht aus dem bei Brückner a. a. Ort p. 89 seq. abgedrucktem „Lebens-lauf des Pfarrers Hieronimus Rosenhof zu Hochheim" hervor, wennderselbe erzählt:
Dieweil ich auch nach der Ordination auf dem Heimwege zu W ei-mar in der Canzley umb die Confirmation anfucht, und ich damalsden E. E. vnd G. Friederichen von Wangenheim den mittlemzu Groffenbehringen vngefehrlich zu Weimar aufm Schloff an-traf, bat ich, Sein E. wolle mir zu schleuniger Erlangung der Con-firmation in der Canzlei behilflich fein. Da fagte er zu mir: LieberPfarherr zieht nur hin im Namen des HErrn, Ihr dörfft hier nichtum eine Confirmation anfuchen, wir find Euch gut genug zur Confir-mation. Bin alfo darauf anheim gezogen und folches die von Wan-genheim berichtet, dabei es endlich gelafsen worden. Den 25. Febr.bezog ich quod felix fauftumque sit diefe Pfarr Hochheim und den12. Mart. Sonntag oculi bin ich vom Pfarrer zu Wangenheim undJohann Herren anftatt Johann Pregers, WangenheimschenRichters, deffen Schreiber er damals war, introducirt und eingeführetworden, dazu GOtt der allmächtige allezeit feine göttliche Gnade undSeegen verleihen wolle. Amen. Hieronymus Rosenhof.