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I. Buch. Fünftes Capitel.
„vnd von euch gleich anders vnfern Vnterthanen gebührlichen Ge-
„horfam gewärtig fein wollen."
Da die von Wangenheim sofort gegen diesen Erlass remonstrirten,wurden sie in einem Montag nach Pauli Bekehrung (25. Januar) erlasse-nen zweiten Rescript noch strenger getadelt und hinzugefügt:
„Vfm Fall fernerer ungebührlicher Weigerung wollen wir nachzufe-
„tzen wifsen; wir zweiifeln aber nit, ihr werdet es dazu nit kommen
„lafsen".
Hierauf accommodirten sich die von Wangenheim WintersteinerStammes dahin, dass sie in den ersten drei Punkten sich unterwarfen und
1. Dass ihre Pfarrer der gubernation Bevelchs vnd Vorfchaffung desSuperattendenten zu Gotha, in allermafsen jetziger oder künftigerSuperattendens austragenden Amt oder fondern Bevelch zu verordnenMacht hat; unterworffen feyn, auch von ihm nach Gelegenheit ent-fetzt, andere an ihre ftatt verordnet und die neuen introducirt werdenfollen
2. dass sie die Confirmation ihrer Pfarrer bei Hofe suchen wollten, die-weil sie berichtet worden, dass solches ihnen am jure patronatusnicht nachtheilig sein möchte
3. dass sie es zufrieden, dass vff ihre Leute das Pfarr-Recht, gleichwiemit andern geschehen, gelegt und den Registrationen der Visitationeinverleibt würde. (War es danach vielleicht das geistliche Strafamt,welches in Folge der Reformation den Geistlichen besonders ans Herzgelegt war).
Was dagegen aber den vierten Punkt, die Disposition über die übri-gen geistlichen Lehne, betraf, gaben sie dem landesherrlichen Ansinnennicht nach und declarirten nur
4. dass sie gewill et seien, die geistlichen Lehen zu Kirchen, Schulenund milden Sachen dermassen anzuwenden, wie solches in vorigerVisitation verschafft und vorgesehen worden.
Diesen Punkt gestanden nun die Visitatoren mit der Bevorwortungzu, „dass die Herren von Wangenheim darüber ordentliche jährliche„Rechnung führen sollten, damit, wenn die Landesherrschaft davon Wis-senschaft begehre, welchergestalt und wohin die Gelder verwendet wä-„ren, sie sich darüber ausweisen könnten".
Bei Hofe war man mit diesem Zugeständniss der Visitatoren keines-wegs zufrieden, und Montags nach Dorotheae (6.Febr.) erhielten die Visi-tatoren zur Antwort:
„Wir haben hören lefen, dass die von Wangenheim von den drei„Artikeln abgeftanden, und das hat ihnen anders zu thun nicht ge-„bührt. Wir haben aber auch ungern vernommen, dass ihr ihnen im„vierten Artikel die geiltlichen Lehen betreffend, Beyfall gegeben,