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Drittes Capitel.
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gen zu Mirchendorf und Taberstedt in der Bähe von Erfurt, woaber das Geschlecht in jener Gegend auch noch weitere Besitzungen na-mentlich zu Walschleben und Zimmern hatte.
Die Dörfer Katterfeld und Ue 11 eben sowie die ausgedehnten Be-sitzungen in Utzberg bei Erfurt scheint derselbe Ludwig von Wan-genheim und seine Vorfahren der Fuldaer Kirche mit Begebung indas Ministerialitäts-Verhältniss zu diesem Stifte übertragen, dabei aberdie Disposition über diese Güter, als altväterliches eigenthümliches Erb-gut, sich vorbehalten zu haben (vid. Urkunden von 1195, 1212 und 1219)und die Güter im Lupnitz-Gau, dem südwestlichen Theile des alten West-gaus , hatte er, wie aus der Urkunde vom Jahre 1236 hervorgeht, we-nigstens theilweise vom Stifte Fulda zu Lehn genommen. Zu diesen Gü-tern im Lupnitz-Gau gehörten untern Andern, Grossen- und Weni-gen-Lupnitz, Meibom, Hastrungsfeld, Gotzharderode, Höt-zelsrode, Beuerfeld, Berterode die später an das St. Katharinen-Kloster vor Eisenach übergegangenen Besitzungen in der EisenacherFeldmark, das Fron des genannt, jetzt der Frohnishof, und wahr-scheinlich auch der Hörselberg mit dem nachher auf diesem Berge er-baueten Schlosse Kahlenberg. Der Umfang dieser Besitzungen, welcheaber gröstentheils schon im 13. und 14. Jahrhundert allmählig durchSchenkungen und Veräusserungen an geistliche Stiftungen und an andereFamilien, wie die von Colmatsch, die am Berge u. s. w., sehr zu-sammenschmolzen, war bedeutend genug, um, wie schon im ersten Ka-pitel erwähnt ist, den verstorbenen Professor Rein zu der Vermuthungzu führen, dass die gaugräflichen Rechte in diesem Theile des Lupnitz-Gaus schon früh auf die Dynasten von Wangenheim übergegangen sein,während in dem andern von Eisenach südlich belegenen Theile dieHerren v. Franckenstein diese Rechte übten, bis die landgräfliche Ge-walt des Thüringenschen Hauses, diese alten Grafenrechte bis auf die Ge-richtsbarkeit, welche jenen dynastischen Geschlechtern verblieb, allmähligabsorbirte, und auch .diese letztere früher oder später von den Landgra-fen zu Lehn genommen werden musste.
Diesem ältesten Besitze schloss sich nun ungefähr in der Mitte des13. Jahrhunderts die Erwerbung oder Wiedererwerbung der HerrschaftWinterstein mit Winterstein, Fischbach, Sondra, Kälberfeld,Kahlenberg und Schönau an, welche urspünglich ebenfalls als Allo-dium erworben zu sein scheint, indem sonst Kälberfeld nicht im Jahre1318 dem Erzstift Mainz (wenn auch anscheinend nur vorübergehend)hätte zu Lehn aufgetrager werden können. Kahlenberg und der Hör-selberg gehörten zu Winterstein, während der temporaire Besitz desSchlosses Scharffenberg und der Dörfer Sättelstedt, Schwarzhau-sen, Schmerbach, Deubach, Wutha und des Farrnrodischen An-
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