Das "Wappen.
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Orlamunde undn, und das Siegelle im untern Felde;eigt. Die Herrenjrgetheilten Schild
einem halben Lö-rbsleben, welche
fügen dem Spar-., im vordem längs
endlich die Gold-jen ihrem querge-jhildeshaupte einen
durch eine grosseind bieten sie dem
jrungen immer einern ausgegangenenzum Grunde, oder;n, wie sie uns inFamilien-Namen be-
rewagt sein, solchen weiten Felde derimmten Fällen undund unumstössliche
Es scheint uns das[ige nach autonomi-len Lebens und der
hinsichtlich der imlenden und zur all-ster Familien-Namenin das 15. Jahrhun-Regel zu bringendeuch Angenommenentber keineswegs ge-Regel ihren Werthizelnen Falle zu er-mdenen allgemeinenarstellt. Wir habent der Familien von.er einer Sippe wohl
mit denen v. Wül-
ferode oder Wülfferodt eine grosse Wahrscheinlichkeit spricht. DieHerrn von Bodenstein, welche v. Mülverstedt von dieser Gruppescheidet, während Professor Rein sie derselben beizählt, bieten abernun gerade auch, wie die Abbildung ihres Siegel bei Schö'ttgen undKreyssig Tom. I, tabl. I, Nro. 2 und tab. V, Nr. 3 zeigt, einen Belegfür die eben von uns behaupteten zahlreichen Ausnahmen der vorange-stellten heraldischen Regel, da die unzweifelhaft derselben Familie ange-hörige Personen im 13. Jahrhundert schon verschiedene Wappen führen,und das Wappenbild, welches die Familie bei ihrem Aussterben im 17.Jahrhundert führte, und welches in das Gräflich Wintzingerode'scheWappen wegen des Besitzers von Bodenstein aufgenommen ist, mitjenen altern Siegeln keine Aehnlichkeit aufweist.
Ebenso wenig ist aber auch bis jetzt irgend ein Zusammenhang zwi-schen dem Wangenheim'schen Geschlechte, und jener dem südwestli-chen Vorharze angehörigen Familiengruppe der v. Holbach, v. Sund-hausen, von der Werna und v. Wulferode mit dem gleichen oderdoch sehr ähnlichen Wappen zu ermitteln gewesen. Der Umstand, dassdie Herren v. Wangen heim bis in die neuere Zeit und bis in die Mittedes 18. Jahrhunderts, als Lehnherren ein Rittergut zu Sundhausen beiTennstedt zu verleihen hatten, könnte zu der Annahme verleiten, dassdie Herren v. Sundhausen ursprünglich Wangenheim'sche Ministeri-alen und später Vasallen gewesen wären, und in diesem ihren Dienst-mannen-Verhältnisse das Wappenschild ihres Dienstherren angenommenhätten, wofür sich anderer Orten mannichfaltige Beispiele finden. Aberda die hier fraglichen Herren v. Sundhausen sich offenbar nach dem OrteSundhausen bei Nordhausen genannt haben, wo wir sie währendihres urkundlichen Auftretens auch begütert finden, dieselben auch niemalsdie Wangenheim'schen Lehngüter in Sundhausen bei Tennstedt be-sessen haben, welche vielmehr anscheinend schon früh den Herren vonHeilingen zu Lehn gereicht wurden, so fällt jene Annahme weg. Undauch die beiden von Herrn v. Mülverstedt erwähnten schon 1109 inReinhardsbrunner Urkunde vorkommenden Anselm und Hugo vonSundhausen dürften wohl nicht dem bei Nordhausen begüterten Ge-schlechte .angehören, sondern aus Sundhausen bei Gotha stammen, undzu einer Sippe mit den Herren von Boilstedt und v. Laucha gehören,und diesem Geschlechte entsprosste auch der Reinhard von Sundhau-gen welcher 1378 zu Brüheim angesessen war.
Es verlassen uns also auch hier alle Beweismittel aus denen sichauf einen Familien-Zusammenhang unsers Geschlechts mit jener Hol-bach-Sundhauser-Werna'schen Familien-Gruppe irgend ein haltbarerSchluss machen liess, und bleibt das Problem des Ursprungs des bei bei-den gleichmässig combinirten Wappenbildes für jetzt ungelöst. Dass aber