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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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I. Buch. Zweites Capitel.

kenschilde einen Adler hinzu, während die Grafen von Orlamunde undWeimar Löwen und Adler zusammen im Schilde führen, und das Siegelder Grafen von Brandenburg im quergetheilten Schilde im untern FeldeBalken, im obern einen wachsenden Doppel-Adler uns zeigt. Die Herrenv. Ebeleben vertauschen zeitweise ihren einfachen quergetheilten Schildmit dem bereits erwähnten aus einem halben Adler und einem halben Lö-wen oder Wolf zusammengesetzten Schilde; die von Herbsleben, welchesich auch von Gebesee und von Einkleben nennen, fügen dem Spar-renschilde, welches sie mit denen von Cornre theilten, im vordem längsgetheilten Schild ebenfalls einen halben Adler hinzu, und endlich die Gold-acker , in Weberstedt und Ufhofen gesessen, fügen ihrem querge-theilten und im untern Theile gespaltenen Schilde im Schildeshaupte einenwachsenden Bock hinzu. Diese Beispiele könnten noch durch eine grosseAnzahl nahe liegender anderer Fälle vermehrt werden, und bieten sie demheraldischen Forscher ein weites Feld der Untersuchung.

Liegt diesen Wappen-Vermehrungen und Veränderungen immer einbestimmtes Motiv, wie z. B. die Beerbung eines andern ausgegangenenGeschlechts oder die Abzweigung eines neuen Stammes zum Grunde, oderhandelt es sich dabei nur um willkührliche Aenderungen, wie sie uns inderselben Zeit hinsichtlich der Annahme der festen Familien-Namen be-gegnen ?

Unserer unvorgreiflichen Meinung nach dürfte es gewagt sein, solcheRegeln, welche die wissenschaftliche Forschung auf dem weiten Felde derHeraldik und Sphragistik des Mittel-Alters als in bestimmten Fällen undOertlichkeiten massgebend aufgefunden hat, als feste und unumstösslicheGesetze anzusehen, welche keine Ausnahme zulassen. Es scheint uns dasdem ganzen Geiste des Mittel-Alters, mit seinem Drange nach autonomi-scher Entwickelung in allen Beziehungen des öffentlichen Lebens und derStandes-Verhältnisse, zu widersprechen, und gerade hinsichtlich der im12. und 13. Jahrhundert beim Deutschen Adel erscheinenden und zur all-gemeinen Herrschaft kommenden Sitte der Annahme fester Familien-Namenund erblicher Wappenbilder begegnen uns noch bis in das 15. Jahrhun-dert hinein häufige Anomalien, und schwer unter eine Begel zu bringendeAbsonderlichkeiten, welche dem als allgemeinen Gebrauch Angenommenenschnurstracks widersprechen. Diese Erscheinung ist aber keineswegs ge-eigenschaftet der von der Wissenschaft gefundenen Begel ihren Werthzu nehmen, sondern fordert nur auf im gegebenen einzelnen Falle zu er-forschen, in wieweit derselbe zur Bestätigung der gefundenen allgemeinenRegel gereicht, oder sich als eine Ausnahme davon darstellt. Wir habenoben schon angeführt, wie die Zusammengehörigkeit der Familien vonHolbach, v.Sundhausen und v.d. Werna als Glieder einer Sippe wohlnicht zu bezweifeln ist, und für ihren Zusammenhang mit denen v. Wül-

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