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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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I. Buch. Zweites Capitel.

sein möchte, und zum Andenken daran dieser Fürstenhut als Helmzier ange-nommen wäre. In dieser Helmzier wäre dann auch dasSächsische Gna-denzeichen" wieder zu finden, von welchem Hr.v. Gleichenstein am obenangeführten Orte fabelt, und brauchte dieses Gnadenzeichen nicht auf dengoldnen und schwarzen Balkenschild bezogen zu werden, wie solchessonst wohl wegen der Gleichheit der Farben mit dem sächsischen Eauten-schilde geschehen ist, welches Land- und Markgraf Friedrich der Streit-bare erst nach Erlangung der Sächsischen Churwürde also nach 1423 an-genommen hat, und von seinen Oheimen Balthasar und Wilhelm da-her niemals geführt werden konnte, während doch der Wange nheim'-sche Balkenschild uns schon 200 Jahre früher durch Siegel bezeugt ist.

Kehren wir also zu dem Wappenschilde zurück, so haben wir nachden oben gegebenen Nachweisungen während der erstem Hälfte des 13.Jahrhunderts den Schild mit den drei Paar Zwillingsstreifen oder Balkenallein, in den beiden letzten Decennien desselben Jahrhunderts aber dasWappen bereits in seiner jetzt noch gebräuchlichen Gestalt mit dem derLänge nach getheiltem Schilde, vorn rechts den Hund hinten links dieBalken gefunden. Hiernach erscheint also in rein chronologischer Ordnungder Balkenschild als ältestes Wangenheim'sches Wappen, und die Ur-sache , welche zu der Hinzufügung des Schilds mit dem Hunde die Ver-anlassung gegeben hat, muss zwischen den Jahren 1242 und 1289 liegen,oder um den Zeitraum möglichst zu präcisiren, zwischen dem Jahre 1257 wowir den Ludwig v. W., welcher 1242 siegelte, zum letzten Male alsZeugen zugleich mit seinem Sohne Ludwig auftreten sehen, und demJahre 1289, wo sein Sohn Friedrich das jetzige Wappen führt, dessensich sein obengenannter älterer Bruder Ludwig 1286 gleichfalls bedient.Man könnte nun vielleicht annehmen, dass diese Wappenvermehrung vonden Söhnen in Folge einer von der Mutter her auf sie gekommenen Erb-schaft angenommen wäre, aber da wir wissen, dass diese dem Geschlechtederer von Treffurt entsprossen war, dessen Wappen bekanntlich einRad zeigte, so ist eine solche Annahme unthunlich. Dagegen steht esfest, dass in dieser Zeit der Besitz der Herrschaft Winterstein an dasWangenheim'sche Geschlecht übergegangen ist, wahrscheinlich schonvor 1248, weil nach den Thüringenschen Chroniken die v. Wangenheimin diesem Jahre das Schloss Kahlenberg am Hörseiberge erbaut ha-ben sollen, was den Besitz von Winterstein, zu dessen Herrschaft Ka-ienberg wahrscheinlich stets gehört, voraussetzt. Es liegt nun nah,mit diesem Besitze von Winterstein die Combinirung des Schilds mitdem Hund mit dem Balkenschilde in Verbindung zu bringen, allein alledarauf gerichteteten Forschungen haben bisher zu einer genügenden Auf-klärung des Verhältnisses nicht geführt.

Die Schwierigkeit der Sache wird dadurch noch vermehrt, dass so

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Aber wsauf die ebenv. Mülverslsatze über 1Geschichte u.die Stelle deken-Feld linksen will.

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