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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
Entstehung
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,tieg ins Unglaub-, wie wir solcheswissen, der Ver-nes Vogts (advo-srn der Umgegendsht werden sollte,mmunität ebensoichen Besitzungenjteilichem Schirm,ss die Bedeutunge wurde, und jegewalt geübt oder

stieg die Bedeu-e der Vogtei bei-nd die Vogtei füri domini nicht al-iflegten, sonderntatt Über dominusoigiland nannten,

hervortritt,traute, leider zu

nun der Ansicht,len Westergau

und voigteilichenau, einer Unter-angenheim'scheilen des W e s t e r-

I der Geschlechterfürt und andereri Umstände, dass,ft Wintersteinseit über Hals undsitz und Gerichts-

II Katharinen-Klo-

0 f genannte Gutanderer einzelnenrechte über Lup-

1 Söhne des nach» Ludovici de W.)ius einer Urkunde;h die Vogtei-Ab-rk Silbers an den

Namen und Abkunft des Geschlechts.

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Probst im Nicolai-Closter zu Eisenach Heinrich, den Pleban Conradvon Reichenbach und beider Schwester Hedwig überlässt.

Im 12. und 13. Jahrhundert finden wir den Besitz des Geschlechtsvon Erfurt bis Eisenach zwischen dem Thüringer-Walde und der Un-strut mannichfaltig in alten Westergau, im Altgau, in Südthürin-gen zerstreut, und theilweise als beneficium des Stifts Fulda oder vomReiche, theilweise als Lehn des Erzstifts Mainz bezeichnet, während derfreie allodiale Hauptsitz Wangenheim und die dazugehörigen Güter un-gefähr den Mittelpunkt der eben bezeichneten Gegend an der Nesse ein-nehmen. Winterstein, welches wir erst in der 2. Hälfte des 13. Jahr-hunderts im Besitze derjenigen Mitglieder des Wangen heim'sehen Ge-schlechts finden, über welche uns urkundliche Nachrichten erhalten sind,war vielleicht dem in der Urkunde von 1195 über Katterfeld vor sei-nem Bruder Ludwig genannten und darum wohl altern Bruder Bert oh uszugetheilt, wie im genealogischen Theile dieser Geschichte weiter ausge-führt ist, und wäre mit dem Aussterben seiner Nachkommenschaft dannseines Bruders Ludwig üescendenz in Winterstein gefolgt. Es fehltaber bis jetzt an jedem urkundlichen Beweis für eine solche Annahme, undkann das Schloss Winter stein auch einer schon früher abgetheilten Linie,möglicherweise aber auch einem ganz andern Geschlechte gehört haben,da wir innerhalb der Wintersteiner Herrschaft die Herren von Se-tinstedte ansässig und 1246 auch einen Waltmann de Wintersteinnamhaft gemacht finden , von welchen wir nicht wissen, ob sie dem Ge-schlechte der Besitzer des Schlosses Winterstein oder vielleicht nurden Burgmannsgeschlechtern dieser Veste angehört haben. Die Dunkel-heit dieses Verhältnisses aufzuklären hat uns bis jetzt nicht gelingen wol-len, vielleicht würde dies durch Auffindung bisher noch unbekannter Ur-kunden , und namentlich auch durch Entdeckung eines Siegels der altenHerren von Setinstede und der von Winterstein möglich sein, wel-ches bis jetzt aber noch nicht aufzufinden gewesen ist.

Winterstein mit Kaienberg scheinen diejenigen Wangenheim'-schen Vesten zu sein, hinsichtlich deren zuerst ein Lehns-Nexus zummarkgräfiieh Meissenschen Hause, nachdem dieses die Landgrafschaft inThüringen erworben hatte, sich gebildet hat. Auch das Schloss Bran-denfels, an dem die Wangenheims als Ganerben betheiligt waren,ging früzeitig von den Mark- und Landgrafen zu Lehn. Hinsichtlich derübrigen Besitzungen des Geschlechts fanden mannichfaltig verschiedeneLehns-Verhältnisse im Laufe der Zeit statt, und beschränkte sich der Bestdes alten freien allodialen Familienguts zuletzt auf das Schloss Wangen-heim mit den Dörfern Wangenheim, Tüngeda und Hochheim, bisauch dieser Besitz im Jahre 1395 dem Meissen-Thüringenschen Regenten-hause von beiden Stämmen des Geschlechts zu Lehn aufgetragen wurde,