DIE HINRICHTUNG BESCHLOSSEN 565
der Mönche Bevollmächtigtes, abzusenden 122 . In der Tat waren dieCompagnacci und Arrabbiati längst übereingekommen, daß derFrate die Stadt lebendig nicht mehr verlassen dürfe, damit ernicht neue Unruhen anstiften könne, wenn sie sich auch im äußer-sten Notfalle zur Auslieferung verstanden hätten 123 . Auf Grundneuer Beratungen 124 hatte die Signorie ein nachdrückliches Ge-such an Alexander VI. gerichtet 125 , dieser möge die Vollstreckungder Todesstrafe der Stadt überlassen. Noch immer gebe es Leute,die so tief von der Heiligkeit des Frate überzeugt seien, daß siesich vom Glauben an ihn und seine Weissagungen nicht abbrin-gen ließen, außer sie sähen sein Ende. Es gelte ferner, in ihmden Anlaß zu weiteren Zwistigkeiten aus der Welt zu schaffen,überdies sei er in Dinge eingeweiht, die nicht jedermann erfahrendürfe, endlich könne das Volk den Tag nicht erwarten, an dem esder Hinrichtung des Mannes beiwohnen dürfe, von dem es solange Jahre mit eitlen Versprechungen zum Narren gehalten wor-den sei. Der Papst zögerte nicht, der Bitte der Signorie zu will-fahren, so sehr es, wie er im Breve 126 sagte, die Würde der römi-schen Kirche zu fordern schien, daß Ketzer, die sie mit ihren ver-derblichen Irrlehren in Wort und Schrift zu vergiften trach-teten, nun auch im Angesichte der römischen Kurie und der gan-zen ewigen Stadt die verdiente Strafe erlitten. Er beauftragte denWeihbischof Benedikt Paganotti von Florenz, am Frate die De-gradation vorzunehmen, die der Hinrichtung eines Geistlichennach kirchlichem Bechte vorangehen ^mußte 127 , und ernannte denAuditor des römischen Statthalters sowie den Dominikanergeneralzu apostolischen Kommissären mit der Vollmacht, der Hinrich-tung anzuwohnen. Letzterer war zugleich angewiesen, die Mönchevon S. Marco, die von einer Vereinigung mit der römischen Kon-gregation noch immer nichts wissen wollten 128 , nach dem Wunscheder Signorie zufriedenzustellen 129 .
So war das Schicksal der Gefangenen unabwendbar besiegelt.Zwar hieß es, erst die beiden päpstlichen Kommissäre hätten überLeben und Tod zu entscheiden, obschon freilich das ganze Volkschrie: „Ans Kreuz mit ihm 130 !" Aber es war ein offenes Geheim-nis, daß die Signorie im Sinne hatte, den Frate öffentlich zu ver-brennen 131 ; und sie kehrte den gewaltigen Schaden, den der Frateder Stadt wie den einzelnen Bürgern verursacht habe, so geflis-sentlich und so häufig hervor 132 , daß es für jedermann klar war,