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DIE PREDIGTEN ÜBER EXODUS
christlichen Glauben und mit dem göttlichen Lichte steht, einesolche Lehre muß wahr sein. Siehst du denn nicht, wie dieGegner lügen? Tausende von Dukaten soll ich auf die Seite ge-bracht haben — und doch reichten sie immer noch nicht, mir dieLossprechung zu erkaufen. Welche Lügen verbreitet man doch!' Auf welcher Seite willst denn nun du stehen, Christus? Wir; sprachen immer die Wahrheit, führten ein ehrbares Leben undbeteten so viel, und doch sind wir die Verfluchten; die anderenaber sind die Gesegneten, sie, die dem Fräße und der Völlerei, derHabsucht, den Kebsen, dem Pfründenschacher und jeder Schlech-tigkeit frönen. Christus aber spricht: ,Ich bin der Weg, die Wahr-heit und das Leben.' Darum will ich auf seiten der Wahr-heit stehen, auf seiten der Verfluchten — auf seiten der Geseg-neten steht der Teufel.' ,0 mein Herr und Gott! Du bist fürI die Wahrheit gestorben, und auch ich bin bereit, für deine Wahr-heit mein Leben zu lassen. Ich biete mich zum Opfer an, undich bitte dich, laß mich keines anderen Todes sterben!'"
In der zweiten Predigt, die am Sonntage Sexagesima, 18. Fe-bruar, sattfand, bei der aber noch mehr Leute ausblieben als inder ersten 68 , bekräftigte der Frate nicht nur alles, was er dasletztemal vorgebracht hatte, sondern ging noch einen Schrittweiter. Mit der Versicherung der Ungültigkeit des Bannes nichtmehr zufrieden, erklärte er nunmehr in spitzfindigen, weit her-geholten Ausführungen, im Gegenteile seien alle jene als Ketzervon selbst gebannt, welche an der Behauptung der Gültigkeit desBannes hartnäckig festzuhalten wagten. Denn da er sich mit sei-ner ganzen Lehrtätigkeit rückhaltlos der römischen Kirche unter-worfen und, wie er in einem geschichtlichen Bückblick auf allebisher an ihn ergangenen Breven und die darin enthaltenen Wider-sprüche und Irrtümer darlegte, zur Verhängung des Banneskeinen berechtigten Grund gegeben habe, so laufe die Billigungdes Bannes auf eine Billigung des Unterganges seines Werkes, desUnterganges des frommen Lebens und des christlichen Glaubens,kurz auf eine Billigung all der schlimmen Folgen hinaus, die derBann nach sich ziehe. Die ganze Kirche sei darin einig, daß manauf Grund der christlichen Liebespflicht zur brüderlichen Zurecht-weisung, correctio fraterna, gehalten und daher, wenn man seinenNächsten durch Zureden von seinem bösen Wege abbringenkönne, dazu unter schwerer Sünde verpflichtet sei, eine Pflicht,