JOHANN FRANZ PICO 44 3
schon gegeben sind, wenn etwa dem Befehle eines Oberen nichtGenüge geschieht. Denn die Vorgesetzten haben keineswegs An-spruch auf unbedingten Gehorsam; nur in erlaubten Dingen, inwelchen sie zum Befehle auch wirklich zuständig sind, vermögensie ihre Untergebenen zu verpflichten, nicht aber in unerlaubten,da hier der Satz gilt: „Du sollst Gott mehr gehorchen als denMenschen" (Apg. 5, 29). Auch dem Papste ist man keinen Ge-horsam schuldig, wenn anzunehmen ist, daß sein Befehl eineschwere Schädigung der Kirche oder sonstige Übel im Gefolgehabe; ist aber sein Gebot nicht gültig, so auch nicht der hierdurchbedingte Bann. Man braucht sich daher vor ungültigen Entschei-dungen nicht so sehr zu fürchten, wie man gewöhnlich wähnt,wie auch der Satz, man müsse den Spruch des Hirten halten, seier nun gültig oder nicht, keineswegs ohne weiteres richtig ist, undjedenfalls dann nicht zutrifft, wenn dieser Spruch einen uner-träglichen Irrtum enthält. Im Lichte dieser Voraussetzungen er-gibt sich nun die Ungültigkeit der Exkommunikation des Fratevon selbst. Denn diese wurde wegen seines angeblichen Ungehor-sams in Sachen der Vereinigung S. Marcos mit der tuszischenKongregation ausgesprochen; damit war ihm aber etwas sittlichUnmögliches zugemutet, da er seine Untergebenen zu einem Zu-geständnisse nicht zu bestimmen vermochte, von dem sie nuneinmal kraft ihres Gelübdes nichts wissen wollten. Verabscheu-ten sie doch die ihnen vorgeschlagene Vereinigung wie die Pestmit der Erklärung, lieber den Tod erleiden als sich mit so ent-arteten Brüdern vermischen zu wollen, die den Anschluß nur inder Absicht betrieben, um die gänzliche Zerstörung ihrer bereitszu Räuberhöhlen herabgesunkenen Klöster zu verhüten. Wiekann man nun aber die Weigerung der Gesamtheit der Brüderdem Frate allein zur Last legen? Wie die Erfahrung lehrt, warennoch alle, die seit etwa 200 Jahren die Reform der allmählichzerfallenen Orden und Kongregationen in die Hand nahmen,weit entfernt, die Gesellschaft verkommener Mönche zu pflegen,im Gegenteile sorgsam bemüht, sie zu meiden und durch Zu-sammenschluß mit gleichgesinnten Genossen die erloscheneFlamme der Gottesliebe neu zu entfachen. Da nun die Vermen-gung gewissenhafter Mönche mit nachlässigen nicht zwar dieletzteren bekehren, wohl aber die ersteren verderben würde, so istsie sittlich unzulässig, die päpstliche Anordnung und der darauf-