442 DIE FLUGSCHRIFTEN
Die innige Verehrung, welche Johann Franz Picus von Miran-dula zeitlebens für den Frate hegte, hatte er von seinem Onkelals heiliges Vermächtnis überkommen. Daß er wider den Mino-riten Samuel Cascini in die Schranken stieg, sahen wir bereits,aber sogar gegen Rom nahm er den Propheten unerschrocken inSchutz. Gleich nach der Exkommunikation hatte er vom Frateeinen Rrief mit dem Nachweise erhalten, diese sei, weil von Gott-losen auf Grund lügnerischer Einflüsterungen zu schlimmenZwecken erschlichen, null und nichtig 58 . In einer Unterredungmit dem Herzoge Herkules von Este sprach er sich im selbenSinne aus und machte sich anheischig, seine mündlichen Er-klärungen schriftlich noch weiter auszuführen und tiefer zu be-gründen. Dieses Versprechen nun löste Picus mit seiner „Apolo-gie für Hieronymus Savonarola an den erlauchten Fürsten Her-kules von Este 59 " einj ausdrücklich beteuerte er im Vorworte, erwolle weder jetzt noch künftig etwas gesagt haben, was der Lehreder katholischen Kirche widerspreche. Die Schrift zerfällt inzwei Teile. Im ersten legt Picus dar, die Gesamtkirche erfreuesich zwar in Entscheidung aller auf das Wesen des Glaubens undder christlichen Sitten bezüglichen Fragen kraft des ihr von ihremgöttlichen Stifter verheißenen Beistands der Irrtumslosigkeit; inallen übrigen Dingen sei jedoch auch sie ihrer eigenen wie derLehre der Theologen gemäß zuweilen dem Irrtume unterworfen,um wieviel mehr ein einzelner Papst oder ein Konzil. Besonderskönnen die kirchlichen Oberen, die Päpste nicht ausgenommen,in ihren richterlichen Urteilssprüchen irren und irrten sich wie-derholt tatsächlich aus verschiedenen Gründen. Solche Erlasseund Kirchenstrafen sind, selbst wenn sie vom Papste verfügt wur-den, nichtig, namentlich dann, wenn sie auf einem „unerträg-lichen Irrtume", „error intolerabilis", beruhen, der in dem Fallevorliegt, wenn der vom Oberen erteilte Auftrag etwas enthält, wasfür gewöhnlich oder seiner Art nach eine Sünde ist. Alle Gottes-und Rechtsgelehrten sind darin einig, daß die Exkommunikation,die schwerste kirchliche Strafe, die es überhaupt gibt, deshalbauch nur um einer schweren Verfehlung willen verhängt werdendürfe. Nach der Lehre der meisten Theologen und besonders desgöttlichen Meisters Thomas von Aquin setzt die Exkommunika-tion eine ewiger Höllenstrafe würdige Versündigung und das hart-näckige Beharren darin voraus, Bedingungen, die dann nicht