<rT
384 DIE RÖMISCH-TUSZISCHE KONGREGATION
des Frate von seiner Stellung als Generalvikar der Kongregationvon S. Marco 80 . Denn diese selbst hörte dem päpstlichen Befehlegemäß fortan zu bestehen auf und ging in der neuen Kongregationunter, die ihr Oberhaupt gerade für die nächste und wichtigsteZeit aus den Händen des Kardinalprotektors und des Generals zuempfangen hatte. Im Einvernehmen mit Caraffa verfügte MeisterTurriani schon am 18. November, der Prokurator Franz Mei habedie Reform der tuszischen Klöster in die Hand zu nehmen, demBruder Jakob von Sizilien, ein durch die Heiligkeit seines Wan-dels sowie durch seinen Eifer für den Orden und seine Zucht be-währter Mann, hierbei als Gehilfe (coadjutor) mit voller Gewaltüber alle Klöster zur Seite stehen solle 81 . Eine Einsprache oderVerwahrung gegen die getroffene Maßregel war von vornhereinausgeschlossen. Meister Turriani untersagte jeden Widerspruchunter Strafe der Einkerkerung, die mit Hilfe des weltlichen Armesvorgenommen werden sollte 82 . Somit blieb dem Frate nichtsübrig, als sich entweder zu unterwerfen und infolgedessen seinerVersetzung aus Florenz und dem Zusammenbruche seines Le-I benswerkes entgegenzusehen, oder aber fest zu bleiben und denKirchenbann über sich ergehen zu lassen. Im einen Falle wie imanderen war sein Schicksal besiegelt.
Savonarola war sich der Tragweite der päpstlichen Anordnungvollauf bewußt. Er erkannte im Breve vom 7. November die ver-feinerte Neuauflage des Breves vom 8. September 1495 und gabzunächst die Hoffnung nicht auf, so gut wie mit dem früheren nunauch mit dem gegenwärtigen fertig zu werden, fest entschlossen,in grundsätzlichen, das Wesen des Gelübdes berührenden Dingennicht einen Finger breit zurückzuweichen. Da er dem jüngstenBreve alle Verbindlichkeit absprach, so gestand er dem zum Ge-neralvikar der neuen Kongregation ernannten Jakob von Sizilien,seinem alten Freunde aus seiner lombardischen Ordenszeit 83 , diese. Stellung nicht zu, nahm ihn daher auch nicht als-Oberen, sondernnur als einfachen Bruder auf und verfügte, daß er als solcher vonden Mönchen behandelt werde 8 *. Er rechtfertigte sein Verhaltender Öffentlichkeit gegenüber in einer „Schutzschrift derBrüder der Kongregation von S. Marc o" 85 , worin erauf den entschiedenen Widerstand hinwies, den auch sie einerVerschmelzung mit entarteten Ordensgenossen entgegensetzten.Wie schon bei der Trennung von den Lombarden, so glaubte er