3 Ö2 DIE RöMISCH-TUSZISCHE KONGREGATION
dem er unversöhnliche Rache dafür geschworen hatte, daß erihn in seiner Heimat so vollständig aus dem Sattel gehoben hatte.In der Tat gelang es ihm vortrefflich, sich nicht nur beim Kar-dinalprotektor Caraffa, sondern auch beim Papste in Gunst zusetzen, was freilich nicht allzu schwer war; denn indem er seineeigene Sache betrieb, besorgte er zugleich die Geschäfte der Borja,der Liga, der Lombarden und der Medici, die mittels der ihnennahe verwandten Orsini auf den diesen nahestehenden Caraffaeinwirkten. Sie alle, Alexander VI., die Medici, die Lombardenund Franz Mei an ihrer Spitze, waren vom gleichen Verlangenentbrannt, den Frate der beherrschenden Rolle zu entkleiden, dieer zu ihrem Verdrusse und Schaden in Florenz bekleidete. Keinenanderen Zweck hatte schon das scharfe Brcve vom 8. September1495 verfolgt, das sich jedoch, offenbar ohne Wissen und Willendes Kardinalprotektors erlassen und daher von diesem nicht un-terstützt, eben deshalb auch nicht durchzusetzen vermochte. DieKongregation von S. Marco, weit entfernt, sich aufzulösen undunter das lombardische Joch zu beugen, hatte sich denn auch in-zwischen im Gegenteil erweitert und verstärkt, da ihr der Ordens-general, wie wir uns erinnern, im Januar 1496 das Kloster S. Do-minikus in Prato einverleibt und die Machtbefugnis ihres Oberenvergrößert hatte. Mit steigendem Unmute verfolgten die Lom-barden diese Entwicklung der Dinge, und mit wachsender Besorg-nis beobachteten sie die unverkennbare Vorliebe Turrianis für
: S. Marco. So entschlossen sie sich, dem schwachen Ordensmeisterin Franz Mei einen Mann an die Seite zu geben, der wie geschaffenschien, ihnen zu ihrem alten Besitze zu verhelfen und den mit der
.strengen Observanz liebäugelnden Bestrebungen Turrianis einenkräftigen Riegel vorzuschieben, ohne doch als AngehörigerS. Marcos dem Verdachte Raum zu gewähren, als sei bei denMaßregeln wider dieses irgend eine parteiische oder feindseligeGesinnung im Spiele. Vor allem galt es, den großen Fehler wiedergut zu machen, der mit der Verselbständigung S. Marcos und desFrate begangen worden war. Der Ordensmeister hatte diesen am28. Mai 1495 zum Generalvikar der Kongregation mit den Rechteneines Provinzials auf zwei Jahre ernannt. Solange sich die Kon-gregation jedoch lediglich aus den wenigen Klöstern strengsterObservanz zusammensetzte, die mit Jüngern des Frate bevölkertwaren, schien seine Wiederwahl, der sich die ordensmeisterliche