3 o6 VORLADUNG NACH ROM
Die Gegner des Frate mußten fürchten, der Papst könnte sich,wenn er das Entschuldigungsschreiben vom 31. Juli empfinge,hierdurch versöhnlicher stimmen lassen, wie dies später tatsäch-lich der Fall war 17 . Da das keineswegs in ihrem Sinne lag, sounterschlugen sie es 18 zunächst, wodurch der Papst von ihm alseinem seinen Befehlen ungehorsamen und widerspenstigen Men-schen den übelsten Eindruck gewinnen mußte. So erließ er denn/■ i , am 8. September 1495 ein irrtümlicherweise an den Prior undf an das Kloster von Heilig Kreuz statt von S. Marco gerichtetesBreve 18 , in dem von einem „gewissen Hieronymus Savonarolaaus Ferrara" die Rede war, der sich in einer neuen, gottlosen Lehregefalle und durch den politischen Umschwung in Italien zu derverrückten Behauptung habe verleiten lassen, er sei von Gottgesandt und spreche mit Gott, ohne sie in der vom kanonischenRechte geforderten Weise bekräftigen zu können. Denn die bloßeVersicherung göttlicher Sendung, die sich jeder Ketzer beilegenkönne, genüge natürlich nicht, wenn sie nicht durch ein Wunderoder ein ausdrückliches Schriftzeugnis bestätigt werde. Fernerwage Savonarola zu versichern, wenn er lüge, dann lüge auchChristus und Gott selbst, und jedermann, der seinen eitlen Be-teuerungen keinen Glauben schenke, gehe des Heiles verlustig.Eine Zeitlang habe man sich der Hoffnung hingeben dürfen, erwerde das Ärgernis, das er mit seiner Prophetie, dann aber na-mentlich auch mit der von einigen verschlagenen Brüdern arg-listig erschlichenen Trennung von den Vätern der lombardischenKongregation erregt habe, durch demütige Unterwerfung wiedergut machen. Aber auch diese Annahme erwies sich als trügerisch,da er nicht bloß der an ihn ergangenen Vorladung nach Rom denGehorsam verweigerte, sondern inzwischen seine bisher nur münd-lich vorgetragene Lehre auch schriftlich 20 zu verbreiten .unter-nahm. Die ganze Sache sei nun der richterlichen Entscheidungdes Generalvikars der lombardischen Kongregation, SebastianMaggi 21 , übertragen, der sich Savonarola unter Strafe des Kirchen-bannes zu unterwerfen habe. Überdies habe er sich, solange seineSache vor dem erwähnten Richter anhängig sei, aller öffentlichenPredigt und Lesung zu enthalten. S. Marco von Florenz undS. Dominikus von Fiesole sollten fortan wiederum mit der lom-bardischen Kongregation verbunden und alle Brüder unter Strafedes Kirchenbannes verpflichtet sein, den Generalvikar dieser Kon-