278 SAVONAROLA UND DIE KINDER
Bernhardin von Feltre im Jahre 1488 zu Florenz gegen die Judenpredigte und die Errichtung eines Monte di pietä betrieb, nahm er,um den starken Widerstand, auf den er stieß, zu brechen, zumwirksamen Gebete der Kinder seine Zuflucht, mit dem Erfolge,daß sich die Knaben, 2000—3000 an Zahl, mit Steinen auf dieGeschäfte der Juden stürzten und Miene machten, alle ums Lebenzu bringen; die Behörde der Acht verwies den Prediger aus derStadt und stellte hierdurch die Ruhe wieder her 36 . Der Fratebegnügte sich nun aber nicht damit, die Kinder nur gelegentlichzur Unterstützung seiner Reformpläne heranzuziehen; er ent-rückte ihre Tätigkeit dem Bereiche des Willkürlichen und Zufäl-ligen und gab ihr eine grundsätzliche Unterlage und eine feste,geschlossene Form. Im Anschlüsse an den Ausspruch des Herrn(Luk. 17, 3; Matth. 18, 15): „Hat dein Bruder wider dich gesün-digt, so gehe hin und verweise es ihm zwischen dir und ihmallein", und im Einklänge mit der Lehre des hl. Thomas 37 von derÜberzeugung erfüllt, daß die religiöse Liebespflicht der brüder-lichen Zurechtweisung (correctio fraterna) wie allen Gläubigenso auch der Jugend, und dieser unter Umständen selbst Erwachse-nen gegenüber obliege, legte er ihr die Ausübung dieser Liebes-pflicht gegen ihre Altersgenossen wie gegen ältere Personen, diedurch ihr Benehmen Anlaß zur Sünde gaben, eindringlich ansHerz 38 . Er wies sie an, sich dieser Pflicht in der Weise zu ent-ledigen, daß sie omehrbar oder zu üppig gekleideten Mädchen undFrauen, öffentlichen Fluchern und Gotteslästerern wie öffent-lichen Spielern bescheidene Vorstellungen machten und, falls diesenichts halfen, Anzeige bei den Behörden erstatteten, endlich mitUnterstützung ehrbarer Frauen die (an ihrer besonderen Klei-dung kenntlichen) Dirnen aus den Straßen in ihre Ställe zurück-trieben 39 . Ein solches Vorgehen war aber nur möglich, wenn sichdie jungen Leute zu Verbänden zusammenschlössen. SolcheJugendbündnisse waren in Florenz nichts Neues 40 . Wie überallin Italien so war auch hier die vornehme Jugend behufs gemein-samer Trink- und Spielgelage und sonstiger Zerstreuungen zuG enossens chaften verbunden; es gab kaum einen Jüngling, dernicht einer solchen Gesellschaft angehört hätte. Die Ordnungwar durch Satzungen festgelegt, die notariell abgefaßt und vonden Mitgliedern beschworen wurden 41 . Derartige Vereinigungendienten auch religiösen Zwecken. Die Teilnehmer oblagen bei