2 6o RELIGIÖS-SITTLICHE ERNEUERUNG
ein papistischer Mönch erstanden, der ihm an Glut und Tiefe derReligiosität sicher nicht nachstand, an Strenge der persönlichenLebensführung aber unstreitig überlegen war, und auch die Frate-schen durften mit dem Genfer Reformierten getrost in den Wett-bewerb treten. Gleichwohl lebte es sich im Florenz Savonarolasimmerhin leichter und menschlicher als im Genf Calvins. AmUfer des Arno bestieg der Prophet selbst den Galgen, an welchender Reformator vom Lomansee andere schickte. Niemals forderteder Frate zum Einschreiten gegen bestimmte Personen auf, seinKrieg galt stets nur der Sünde, nicht dem einzelnen Sünder. Zwarbrachten seine Anhänger ein Gesetz durch, demzufolge Mörderalle Aussicht auf Rückkehr nach Florenz für immer verwirktenund solche, die der Sodomie das erstemal überführt waren, mitdem Halseisen am Pranger stehen, das zweitemal an der Säulegebrandmarkt und erst das drittemal verbrannt werden sollten 158 ;dem rohen Geiste der Rechtspflege damaliger Zeit gemäß sollteGotteslästerern die Zung'e durchbohrt und jedermann ohne Gnadeniedergehauen werden, der durch Einberufung des Parlamentsoder Errichtung einer neuen Tyrannei einen Angriff auf die Volks-herrschaft wagte und dadurch einen Bürgerkrieg heraufbeschwor.Nirgends ist aber zu lesen, daß diese Bestimmungen zur Zeit Sa-vonarolas je in die Tat umgesetzt wurden; das Feuer, womit erdie öffentlichen Verbrecher schreckte, versengte keinem Men-schen ein Haar. Selbst Franz Valori, das ungestüme Frateschen-haupt, beschränkte sich zur Zeit seines Gonfalonierates darauf,]\ Spiel und Sodomie wieder einmal strenge zu verpönen 159 , hütetesich aber, mit den angedrohten Strafen Ernst zu machen. KeinZeitgenosse beschwerte sich über die Härte der vom Frate ange-ordneten Zuchtmittel; erst Schriftstellern späterer Jahrhunderteund fremder Länder blieb es vorbehalten, über die Grausamkeitvon Anordnungen zu jammern, die niemals vollzogen wurden.Allerdings redete er, wie wir schon sahen, der Ausspähung undAnzeige leidenschaftlicher Spieler das Wort, was zur Anklageaufgebauscht wurdet er habe ,jin allem Ernste die Spionage derI teUr* t Dienerschaft gegen den Hausherrn verlangt, wie er denn vor kei-fctiyZdf n&tn Eingriffe in die zu Florenz stets hochgeschätzte Freiheit desPrivatlebens zurückschreckte" 160 . In Wirklichkeit handelte es sichhierbei um eine gelegentliche Äußerung, die weder wiederholtnoch verwirklicht wurde und in einer Stadt fiel, in der die vor-