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1 (1924) Das Leben
Entstehung
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240 RELIGIÖS-SITTLICHE ERNEUERUNG

einen anderen Lohn oder Gewinn dafür zu erwarten als das ewigeLeben. Das ist, erklärte er 43 , nicht etwa nur als bloßer Rat zu ver-stehen, wie einige behaupten, sondern ebenso strenges Gebot wiedas Almosen im Falle äußerster Not, wenn der andere im Über-flusse lebt. Die alten Lehrer machten noch nicht so viele Unter-schiede, wie man dies heute tut, da sich die Kirche verschlechterthat. Damals wußte man noch nichts von Wechseln und anderenverzwickten Geldgeschäften, wie man sie später erfand. Ich sagedir, im Notfall bist du zu leihen verpflichtet, ohne erst zu unter-suchen, ob es sich beim Entlehner auch wirklich um die äußersteNot handelt. Daran halte dich, wenn du ein guter Christ seinwillst, und laß den Wucher! Dann wird Gott deinen Reichtumsegnen. Da der Zins gegen das Naturrecht verstößt, so sind strengegenommen auch die Juden nicht berechtigt, solchen zu fordern,und nur um ihrer Herzerishärte willen wird er ihnen nachgesehen".In der ältesten Zeit kannte man noch keine Zinsen, da lieh mansich eben die Naturalien aus; erst mit dem Gelde kamen die Zin-sen auf, heutzutage verlangt man gar 30 Prozent 15 . Der Zins, denaber die Leihhäuser verlangen, ist nicht zu beanstanden, da ernicht als Entgelt für das Darlehen als solches, sondern lediglichals Entschädigung für die Verwaltungskosten dient, obschon esgut wäre, wenn die Gemeinde diese auf sich nähme, so daß dieLeihhäuser überhaupt keine Zinsen zu erheben brauchten. Ebensowäre es gut, eine Verfügung zu treffen, auf Grund deren demerzbischöflichen Generalvikar der weltliche Arm zur Bestrafungder Wucherer, die bei ihm angezeigt werden, zur Verfügungstünde 46 . Am allerwenigsten darf man sich Zinsen vom Gemein-wesen entrichten lassen, da man verpflichtet ist, ihm das nötigeGeld besonders in Zeiten der Not wie eben jetzt unentgeltlich zurVerfügung zu stellen; nur das Gemeinwesen ist es ja auch, dasLeben und Habe, Weib und Kind aller Bürger verteidigt 47 .

Der Frate dringt ferner auf bessere Heiligung der Sonn- undFesttage, während welcher die Läden und Marktstätten geschlossensein müssen und nur die Apotheken offen bleiben dürfen. DieSchuldhäftlinge sollen an solchen Tagen aus der Haft entlassenwerden oder doch wenigstens die Erlaubnis erhalten, einer Predigtanzuwohnen 48 . Am schärfsten will er aber gegen die Übel vorge-gangen wissen, die in seinen Augen den offensten Hohn gegen dievon ihm gepredigte Einfalt des Christenlebens bilden: die Spiel