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TRENNUNG VON DEN LOMBARDEN igt
bindungen kräftigsten Nachdruck 50 . Hierbei kam den Medici ihrgutes Einvernehmen mit den Aragonesen von Neapel sowie mitden Orsini 51 und somit auch zum Kardinal Olivier Caraffa, Erz- / / *i *%bischof von Neapel und Protektor des Dominikanerordens, vor-trefflich zustatten. Längst hatte sich das Amt der Kardinalprotek-loren als ein ausgezeichnetes Mittel erwiesen, um die dem HeiligenStuhle unbequeme Selbständigkeit der Ordensgenerale zu brechenund die Bedeutung der Ordensbehörden bei aller scheinbaren Wah-rung der Selbständigkeit der Ordensverfassung zum bloßen Schat-ten herabzudrücken 52 . Als Kardinalprotektor hatte Caraffa in Sa-chen S. Marcos ein gewichtiges Wort mitzureden; gegen ihn hätteselbst ein Ordensgeneral von stärkerem Rückgrat, als es der willens-schwache Joachim Turriano war 53 , nicht aufzukommen vermocht.War der Kardinalprotektor gewonnen, so war das Spiel überhauptso gut wie gewonnen, weshalb er denn von den Medici, von derSignorie, von deren Gesandten wie von den Abgeordneten desKlosters mit Vorstellungen und Bitten bestürmt wurde 54 . Und_er_!w ar- es auch, der mit seiner Klugheit den Widerstand des Papstes |bezwang und zugunsten S. Marcos den Ausschlag gab 55 . Nachdem /££all sein Drängen bei Alexander VI. vergeblich gewesen, streifte erihm eines Tages, wie man später zu erzählen wußte 56 , nach deinKonsistorium halb im Scherze den Fischerring vom Finger undsiegelte mit ihm das bereitgehaltene Trennungsbreve, das er densehnsüchtig harrenden Brüdern Alexander Rinuccini und Domi-nikus von Pescia sofort mit der Mahnung übergab, nunmehr imVereine mit ihren Klostergenossen das durch die Tat zu verwirk-lichen, was sie mit Worten gelobten, indem sie strenger lebten, dieArmut genauer beobachteten und Gehorsam wie Keuschheit aufsgewissenhafteste übten. Das Breve, am 22. Mai 1493 ausgefertigt 57 ,stellte die frühere Unterordnung S. Marcos unter die lombardischeKongregation als erschlichen hin und hob sie auf. Es entband dieOberen und Mönche von S. Marco für immer von aller Gehorsams-pflicht gegen ihre bisherigen lombardischen Vorgesetzten undunterstellte sie der unmittelbaren Leitung des Kardinalprotektorsund des Ordensgenerals bzw. des von diesem jeweils zu bestätigen-den Priors.
Die Signorie sprach dem Kardinalprotektor sofort ihren heiße-sten Dank für „die unvergleichliche Wohltat" aus, die dieser ihrselbst wie der ganzen Stadt mit der so raschen Erledigung der