26 DER EINTRITT INS KLOSTER
bewegliche und unbewegliche Güter anzunehmen, der Besitz anliegendem Vermögen sowie der Genuß fester Einkünfte bürgertesich allmählich ein, mit dem die bedauerlichsten Mißstände,. Über-tretungen des Ordensfastens wie des Verbotes des Fleischgenusses,Verfehlungen gegen den Gehorsam und selbst gegen die KeuschheitHand in Hand gingen 12 . Die Dinge waren dahin gediehen, daß derZisterzienserpapst Benedikt XII. eine Gesundung der regelwidrigenVerhältnisse nur mehr in der Weise herbeiführen zu könnenmeinte, daß er den Orden durch Aufhebung der ihm satzungs-gemäß obliegenden Verpflichtung zum Verzicht auf jeglichen,selbst gemeinsamen Besitz seiner Eigenart als eines Bettelordenszu entkleiden und so der Verfassung der alten Mönchsorden anzu-gleichen suchte 13 . Allein obschon*der Papst nichts weiter be-zweckte, als den bisher schon bestehenden unrechtmäßigen Zu-2, stand in einen rechtmäßigen überzuführen, so setzte doch derOrdenmeister Hugo von Vaucemain (1333—1341) diesem Bestre-ben den zähesten Widerstand entgegen. Er wollte den Orden inseiner alten, vom Stifter selbst festgelegten Verfassung erhaltenwissen und lehnte die ihm vom Papste zugedachte Reform mit derentschiedenen Erklärung ab, daß keine Gewalt, auchnicht der Papst, ja nicht einmal Gott selbst diePrediger zwingen könne, wider ihren Willenein mit ihrem ersten unverträgliches neues Ge-lübde abzulege n 14 . Allein so anerkennenswert die Festig-keit war, mit der der General im Einklänge mit einer geringenZahl eifriger Brüder für die ursprüngliche Regel eintrat, so wardiese doch tatsächlich von der weitaus überwiegenden Mehrheitder Ordensglieder, die sich mit dem Gemeinbesitz längst gerne ab-gefunden hatte, bereits preisgegeben; und was tatsächlich geübtwurde, das ward unschwer schriftlich begründet. Peter de Palude,einer der gefeiertsten Ordenstheologen (f 1342), trug kein Beden-ken, in einem vom Ordensmeister verlangten Gutachten zu erklä-ren, Eigentum und feste Bezüge seien mit der Regel und mit demOrdensgelübde sehr wohl vereinbar, und dasselbe gelte vomFleischgenusse 15 — ein Bescheid, der sich wie offener Hohn aufdie feierlichsten Bestimmungen des Stifters ausnahm und denWiderstand ganz unbegreiflich erscheinen ließ, den noch Hugovon Vaucemain dem Vorhaben Benedikts XII. entgegengesetzt hatte,die Prediger zum Gemeinbesitz zu ermächtigen. Hugos Nachfolger