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Vierzehnter Abschnitt.2 45ⵙ/12=?⅛ = 2 ¾ 9/12 = 2 10/81-21/2471610/2 552 24/60 =? 3928/48/15¼ 1 8/12 = 2/3. Durch dieses Verfahren werden 8/12auf die Benennung ⅔ gebracht. Brüche durch kleinereZahlen darstellen heißt sie aufheben; die Zahl, durch welcheaufgehoben wird, heißt das Maß.Soll ein Bruch, z. B. 13¾⁄47, aufgehoben werden, somuß man zwischen dem Zähler (133) und dem Nenner(247) das gemeinschaftliche Maß suchen und damit denZähler und Nenner dividiren. Also:= 1133: 247133133114: 133 = 111424713⸗619: 114114163) Versuche folgende Brüche aufzuheben: 1/6, 3/12, 1/24)75/35/5430/28710//15 / /36 / /35 / /49 / /99 / /100 / 63/1057 65/117 /1000533/143/492/325151//6377 /861 /10000 / /697/373/ /1441710231672.2156/811/729/*24151705 / 2717 / 160067 / 3105 //1305 / /1219 /12680/3760/11033/5786/28829/208267 /90147 /147737/81152/ /104718§. 25. Ungleichnamige Brüche durch größere Zahlendarzustellen, ohne den Werth zu verändern.a) Den Werth eines Bruchs verschieden zu bezeichnen:1. 22/31.13—13/26 U. s. w.324.32.132. 271. 66/= 21/ 3—81(28)/108 U. s. w.7§. 4. 7.4.274.3Ebenso verfahre mit folgenden Brüchen:23/19/111/2/3, 5/6, 11/12, 13/15, 17/20, 19/247 /30 / 417 /1377374 U. s. w.Ungleichnamige Brüche durch einen gegebenen Nennergleichnamig zu machen.