8
„an, ob die in dem eingereichten Stücke enthal-tene Rüge der so gänzlichen Vernachlässigung„der Reparatur der so gefährlich schadhaften„Ruhrbrücke bei Schwerte gegründet war oder„nicht.
„Erstem Falls müsste die Kammer dem Ein-sender und Redacteur vielmehr danken, als dem-selben Unannehmlichkeiten verursachen; und„letztern Falls, wenn die Kammer, wie es auf„alle Fälle anständiger gewesen wäre, sich nicht„bewogen fand, die Anzeige zu berichtigen, hätte„diese sich darauf beschränken müssen, die Un-dichtigkeit der Anzeige darzuthun und auf recht-liches Verfahren gegen den Einsender und Re-„dacteur anzutragen.
„Es kann nicht Jedem zugemuthet werden, in„solchen Fällen, die eine Rüge verdienen, sich„den Unannehmlichkeiten, womit offizielle Denun-„ciationen verbunden sind, auszusetzen.
„Sollte nun auch eine anständige Publizität„darüber unterdrückt werden, so würde ja kein„Mittel übrig bleiben, hinter die Pflichtwidrigkei-„ten der untern Behörden zu kommen, die da-„durch eine sehr bedenkliche Eigenmacht erhal-ten würden.
„In dieser Rücksicht ist eine anständige Pu-blizität der Regierung und den Unterthanen die„sicherste Bürgschaft gegen die Nachlässigkeit„oder den bösen Willen der untergeordneten Be-„amten, und verdient auf alle Weise gefördert„und geschützt zu werden.