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Ueber Pressfreiheit und Censur
Entstehung
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an, ob die in dem eingereichten Stücke enthal-tene Rüge der so gänzlichen Vernachlässigungder Reparatur der so gefährlich schadhaftenRuhrbrücke bei Schwerte gegründet war odernicht.

Erstem Falls müsste die Kammer dem Ein-sender und Redacteur vielmehr danken, als dem-selben Unannehmlichkeiten verursachen; undletztern Falls, wenn die Kammer, wie es aufalle Fälle anständiger gewesen wäre, sich nichtbewogen fand, die Anzeige zu berichtigen, hättediese sich darauf beschränken müssen, die Un-dichtigkeit der Anzeige darzuthun und auf recht-liches Verfahren gegen den Einsender und Re-dacteur anzutragen.

Es kann nicht Jedem zugemuthet werden, insolchen Fällen, die eine Rüge verdienen, sichden Unannehmlichkeiten, womit offizielle Denun-ciationen verbunden sind, auszusetzen.

Sollte nun auch eine anständige Publizitätdarüber unterdrückt werden, so würde ja keinMittel übrig bleiben, hinter die Pflichtwidrigkei-ten der untern Behörden zu kommen, die da-durch eine sehr bedenkliche Eigenmacht erhal-ten würden.

In dieser Rücksicht ist eine anständige Pu-blizität der Regierung und den Unterthanen diesicherste Bürgschaft gegen die Nachlässigkeitoder den bösen Willen der untergeordneten Be-amten, und verdient auf alle Weise gefördertund geschützt zu werden.