XXXIV VORREDE ZUR ZWEITEN AUSGABE
leihen, bey, treiben, vorczeien, freiunge, 132. 133 a. 1414 gebrauchen,das in rieme dorffe leyt, 135 a. 1422 drei imal, und sie würden sichohne zweifei weiter verfolgen lassen, wenn größere müssen meifsnischerund herzoglich und kurfürstlich sächsischer Urkunden aus dem XIV undXV jh. schon in zuverlässigen abdrücken nach den originalen vorlägen,es scheint, dass die Umbildung des dialekts östlich an der Elbe sich schoyifrüher vorbereitete, als in den übrigen mitteldeutschen landschaften, woin Thüringen bei Johann Rothe, in der Frankfurter 'reichscorrespondcnz'von 1376—1439 (hg. von JJanssen 1863), in den acten könig Ruprechtsvon der Pfalz (Chmel regesta 1834), der erzbischöfe von Mainz undTrier usw. noch der alte landübliche vocalismus herscht. die hauptur-sache aber für die entstehung einer ' reichssprache' im XV jh. lag gewisin der häufigen, fast regelmäßigen Wiederkehr der reichstage. man be-durfte eines 'gemeinen teutsch'. man fieng an sich nach der kaiserlichenkanzlei zu richten und diese sich wiederum in lauten und formen demallgemeineren gebrauch anzubequemen, wofür der umstand namentlich insgewicht fallen muste, dass die mehrzahl der angesehensten und mächtigstenreichsfürsten dem Sprachgebiet des mittleren Deutschlands angehörte, siegab das uo und iie auf oder gebrauchte für jenes nur vereinzelt ue undschränkte das ai ein. um 1500 ist was Luther sagt, dass ihr 'nachfolgen allefürsten und könige in Teutschland', beinahe schon zur Wahrheit geworden,bei Chmel Urkunden zur geschickte Maximilians I, Stuttgart 1845, nr.46 a. 1494 schreibt der herzog Wilhelm von Jülich und Berg ausDüsseldorf an den kaiscr noch in seinem niederrheinischen dialekt, ebensoxxx nr. 116. 125 a. 1496 auch der knrfürst pfalzgraf Philipp bei Rheinaus Heidelberg in seiner mundart, der bischof Philipp von Speier abersucht nr. 237 a. 1509 mit der neuen spräche zurecht zu kommen undvollständig bedienen sich ihrer der reichskanzler erzbischof Berlold vonMainz nr. 35. 36. 38 a. 1494, der graf Philipp zu Nassau nr. 100a. 1496, die landgräfin Anna von Hessen nr. 300 c. 1510. ob wieLuther sagt 'kaiser Maximilian und kurfürst Friedrich herzog zu Sachsenim römischen reich die teutschen sprachen also in eine gewisse sprächegezogen haben', dass sie ein abkommen über den gebrauch derselben sprächein ihren kanzleien trafen, mag dahin gestellt bleiben, gewis genug ist,dass um den angegebenen Zeitpunkt in Obersachsen und Thüringen nichtnur in den fürstlichen kanzleien wesentlich dieselbe spräche herschte wiein der kaiserlichen, sondern auch schon über jene hinaus in gebrauchwar, in den Städten wie Merseburg (Urkunden des unterstifts SSixtivon 1499—1506 in Förstemanns neuen mitteilungen 5, 3, 61), Leipzig(schreiben der scheppen von 1502 das. 1, 3, 81), Halle (vertrag des rateszu Halle und der predigermönche zu SPaul von 1501 in DreyhauptsSaal-creys 1, 786; vgl. Statuten von Halle von c. 1460 in Förstemannsmitteilungen 1, 2, 79 ff.) und Wittenberg (kämmereirechnungen von1502 ff. und Statuten von 1504 das. 3, 1, 104; 6, 3, 29 ff.), die mittel-deutsche mundart, deren man sich hier früher als hof- und Schrift-sprache bedient, hatte hauptsächlich durch eine Veränderung ihres voca-lismus eine neue gestalt angenommen und sich dadurch, sowie durch