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Wälzer Zensurfreiheit zugestanden. Der zweite Band der „Reisebilder"wurde denn auch in mehreren Staaten prompt verboten; nach Elster(Heineausgabe III, 84) in Hannover, Österreich, Mecklenburg undPreußen. Letztere Angabe wird aber durch die Zensurakten widerlegtoder doch provinziell beschränkt. Der Oberpräsident der Rheinpro-vinz, v. Ingersleben, hatte auf Veranlassung des Kölner Polizeipräsi-denten, der wohl noch der „Agrippina" gedachte, am 28. Juli 1827Band 2 provisorisch beschlagnahmen lassen (wegen der Seiten 194f.und 229) ; aber als er darüber an das Berliner Oberzensurkollegium,am 30. Dezember erst, berichtete, erklärte dieses durch sein Mitglied,den Geh. Oberjustizrat Sack, das Buch enthalte zwar manches Ver-werfliche, was „einen etwas reizbaren und zugleich ernsten Preußenverletzen müsse" (z. B. S. 33. 55. in. 197. 202. 226. 228. 234. 237. 248und 322), und derVerfasser gefalle sich in seiner „Petulanz" und über-treibe fast immer; aber es ständen doch auch viel unschuldige Dingedarin, so daß zu einem Verbot nicht genügend Anlaß sei. Wegen der„Breite seines Witzes" werde Heine damit sowieso nicht viel Beifallfinden. „Das Buch wird entweder nicht gelesen oder doch, ohne sonder-lichen Schaden gestiftet zu haben, bald vergessen sein", lautet seinSchlußurteil! Gar noch den Bundestag dieserhalb in Bewegung zusetzen, wie Ingersleben angeregt hatte, dazu sei die Sache denn dochnicht erheblich genug. Daraufhin wurde dem rheinischen Oberpräsi-denten vom Minister nahegelegt, die Sache auf sich beruhen zu lassen;wenn er die Beschlagnahme wieder aufhebe, könne das ja ohne be-sondere Bekanntmachung geschehen. Dieses Dementi scheint v. In-gersleben in der Tat vermieden zu haben, denn in einer Trierer Listeverbotener Bücher vom Oktober 1837 wird der 2. Teil der „Reise-bilder" noch immer als verboten aufgeführt. In den anderen preu-ßischen Provinzen aber bestand das Verbot nicht, sonst hätten auchdie Berliner Blätter keine Lobeshymnen über das Buch singen dürfen,wie sie es wirklich taten; Freund Moser hatte durchaus recht, wenner sagte: „Die Regierung hätte es gar nicht zu verbieten brauchen, eswäre doch gelesen worden." Die Nachricht von dem Verbot hier unddort hatte die Aufmerksamkeit auf das Buch nur noch gesteigert. Dasrheinische Verbot hatte den Dichter, wie der Verleger an Immermannklagte (s. „Grenzboten" Mai 1912), „unbegreiflich gekitzelt und eitelgemacht"; Campe fürchtete mit Recht, daß dieser billige Tageslorbeerden Autor des „Buchs der Lieder" der Politik in die Arme treibenwerde, „wo mehr Ruhm zu erlangen ist, wenigstens mit wenigerMühe"; soweit er es vermochte, hat er den Dichter stets bei der Poesiezu halten gesucht.
Über ein Verbot des dritten, im Dezember 1829 ausgegebenen Teilsder „Reisebilder" liegen keinerlei Nachrichten vor, obgleich er die..Reise von München nach Genua" und „Die Bäder von Lucca" ent-
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