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kurz vorher (19. September 1892) in dem Prozeß über Hartlebens»Hanna Jagert" das Oberverwaltungsgericht die Gültigkeit jener altenVerordnung aus der Ära Hinckeldey ausdrücklich bejaht hatte; dieVerfassung gebe jedem Preußen das Recht, in jeder möglichen Form,also auch auf der Bühne, seine Meinung zu äußern; die „Weber" seiengenau so ein historisches Drama wie „Götz", „Die Quitzows" oder..Wallenstein", daher nenne sie der Dichter ausdrücklich „Schauspielaus den vierziger Jahren"; ihr Lokal- und Zeitcharakter sei ganz indi-viduell, sie schilderten „insbesondere den Übergang von der Hand-weberei zur Maschinenweberei und den unheilvollen Einfluß, den dieseVeränderung auf die sociale Lage der damaligen Handweber und dem-zufolge auf ihre Gemüter ausgeübt" habe; daraus erwachse ihre revo-lutionäre Erbitterung; es sei daher nicht ersichtlich, wie derartige ge-schichtliche Vorgänge auf die heutige Arbeiterbevölkerung, die im..Maschinenzeitalter" geboren und aufgewachsen sei, aufreizend wir-ken könne.
In der Klagebeantwortung vom 4. Februar (abgedruckt im „BerlinerBörsen-Courier" vom 8. März 1893) behauptete der Polizeipräsidentv. Richthofen: Die Einführung der Maschinenarbeit in dem Stück istnur Nebensache, die eigentliche Ursache des Weberelends ist die ge-wissenlose Habsucht der reichen Arbeitgeber; niemand, weder Regie-rung noch niedere Beamte, nehme sich der Not der Weberschaft an,lediglich der Kandidat Weinhold, der dafür von dem FabrikantenDreißiger entlassen werde; alle im Stück auftretenden Besitzendenseien als brutale Ausbeuter hingestellt, und da die Organe des Staatesund der Kirche versagten, sei die ganze Staats- und Gesellschaftsord-nung jener Zeit als unwert des Bestehens geschildert; der Aufstanderscheine somit als die „unabweisbare Folge der sozialen Mißstände",die Beteiligung daran als „Pflicht des tüchtigen Mannes". Selbstver-ständlich müsse solch ein Stück auf einen großen Teil des haupt-städtischen Publikums aufreizend wirken unter den gegenwärtigenZeitverhältnissen, auch wenn der Autor das nicht bezweckt habe; dasPublikum werde „die in dem Stücke zur Rechtfertigung des Aufruhrsgeschilderten Verhältnisse mit der Gegenwart in Beziehung bringen,jene diesen ähnlich finden". Die Staats- und Gesellschaftsordnungvon 1844 bestehe noch jetzt; die sozialdemokratische Agitation be-festige die Überzeugung, daß „die Herrschaft der sogenannten kapita-listischen Gesellschaftsordnung mit der Ausbeutung der arbeitendenKlassen notwendig verbunden sei und bleibe". Die sozialdemokratischePresse erkenne bereits die agitatorische Kraft des Stückes, und wennauch das urteilsreifere Publikum die Schilderung der Arbeiternot alsübertrieben oder doch sicher nicht auf das Los heutiger Arbeiter an-wendbar erkenne, sei doch zu befürchten, daß die unteren Bevölkerungs-schichten unter dem Eindruck der Bühnenhandlung, aus der ihnen