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seines seltenen Talents und der Wahrscheinlichkeit einer Palinodie [!]bei halbwegs gereifter Erfahrung und ruhigerem Blute nachsichtsvollerSchonung". Seidls Urteil ist auch in anderer Beziehung von besondermInteresse: es hat sich nur durch einen Zufall erhalten, da alle übrigenWiener Zensurakten, nach der Versicherung L. A. Frankls und Castellis,1848 in der Angst vor einer möglichen Veröffentlichung von denBehörden selbst, und zwar dem Minister des Innern, v. Pillersdorff,vernichtet wurden. (Vgl. a. Zenker, „Geschichte der Wiener Jour-nalistik". 1893. S. 75.)
Das Verbot der Gedichte Hartmanns wurde mit ungewöhnlicherEnergie durchgeführt. Landesmann nennt es in einem Brief vom21. März 1845 „beispiellos, nie vorgekommen", selbst bei den „Spazier-gängen eines Wiener Poeten" (s. Grün) habe dergleichen nicht statt-gefunden, die Exemplare seien „wahr und wirklich confiscirt" worden,und es gebe in Wien nicht zehn Personen, die das Buch besäßen, ob-wohl die Buchhändler darum bestürmt würden; diese zehn Exemplareallerdings reichten hin, den Freund in Wien berühmt zu machen, dasie von Hand zu Hand gingen. Man hat also die Beschlagnahme offen-bar auch auf die schon verkauften Exemplare ausgedehnt, deren Be-sitzer von Buchhändlern namhaft gemacht wurden. Der Juristisch-Politische Leseverein durfte die Schenkung eines Exemplars nichtannehmen. Die Polizei behelligte mit ihren Ermittelungen auch dieFamilie des Dichters in Duschnik, die natürlich darob schwer be-unruhigt war. Selbst den tapfern Wiener Freunden wurde nicht ge-heuer, Briefe Hartmanns an Landesmann kamen erbrochen in dieHände des Adressaten. Und in Prag war Freund Meißner in hellerAngst: er hatte in den dortigen Buchhandlungen brav Propagandafür „Kelch und Schwert" gemacht, in seinem übermütigen Enthusias-mus die Studentenfeier zu Ehren des Buches veranlaßt und wurdewegen dieser „politischen Manifestation" vor Gericht gezogen, oben-drein schob man ihm Korrespondenzen für die „Deutsche AllgemeineZeitung" zu, darunter die oben erwähnte über die „Siegesfeier".Glücklicherweise hatte er es mit einem Richter zu tun, dem er persön-lich befreundet war, und dessen Tochter er poetisch anzuschwärmenpflegte; so kam er mit einer Verwarnung davon, aber seine Lage wurdevon Tag zu Tag gefährlicher, hatte er doch dasselbe Verbrechenwie Hartmann begangen und sein erstes Bändchen Gedichte in Leipzigherausgegeben, sie beschäftigten gerade damals die Prager Zensur;dabei seufzte er unter der Strenge eines Vaters, der ihn mit Gewaltbeim medizinischen Studium festhalten und von seinem literarischenBeruf abbringen wollte. Wenige Monate später sehen wir auch ihnals Zensurflüchtling in Leipzig. In Prag bediente man sich zudemder Spitzel, um den heimlichen Verkauf der Hartmannschen Gedichtefestzustellen. „Ein schöner Jüngling trat in die Buchhandlung", be-