331 HARTMANN
Zensur in Harnisch bringen. Verblüffend genug wurde es zuerst un-beanstandet durchgelassen; der Zensor Stuchly redete sich später da-mit heraus, er habe es für eine deutsche Übersetzung einer gleichzeitigmit demselben Titel erschienenen Sammlung tschechischer National-sagen, J. E. Wocels „Mec a Kaiich", gehalten. Unglücklicherweisehatten Verleger und Autor es sehr eilig mit der buchhändlerischenReklame und dem jungen Dichterruhm; Julius Campe wäre damitvorsichtiger gewesen. Schon am 22. Januar brachte die „DeutscheAllgemeine Zeitung" in Leipzig eine Korrespondenz aus Prag, die vondem „außerordentlichen Aufsehen" erzählte, das Hartmanns Gedichtemachten, besonders die „Böhmischen Elegien", „die das böhmischeNationalunglück so herrlich feiern und beklagen"; ein Studenten-kommers habe „das Andenken des freiwillig exilierten Dichters mitGläserklang, Toasten und Hussitenliedern" gefeiert, sogar einigeTschechen, „nicht so fanatische Germanophagen", hätten sich andieser Ehrung „des echt deutschen Dichters" beteiligt. Diesen Artikelder Leipziger Zeitung las ein Erzherzog, und sofort wurde die Zensur-behörde interpelliert, was an dem Buche sei. Die Freunde des Dichtershatten bereits ihre Exemplare durch die Buchhandlungen erhalten.Großes Entsetzen in den heiligen Hallen der Zensurbehörde! So-gleich wurden „Sbirren" abgesandt, das Buch von den Sortimenternzurückzufordern (s. Meißners Brief an Hartmann, Februar 1845),und der fahrlässige Zensor, Stuchly, erhielt einen heftigen Verweis,der auch nicht unberechtigt war, denn sein Kollege von der Zensur,der „gemütliche" österreichische Lyriker J. G. Seidl, hatte bereitsunterm 17. Januar ein ausführliches Gutachten über „Kelch undSchwert" abgefaßt, das Hartmanns Gedichte mit strengstem Damnaturbelegte. Seidl erkannte das große Talent des jungen Dichters rück-haltlos an, um so mehr bedauerte er seine politische Verirrung, diebesonders in der Abteilung „Aus der Gegenwart" die gegenwärtigenZustände „von der schwärzesten Seite" schildere. Doppelt streng lau-tete daher sein entscheidendes Urteil: „Der Verfasser leiht nicht nurseinen eigenen Freiheitsträumen Worte, verrät nicht nur seininneres Hussitentum mit unvorsichtiger Offenheit, sprudelt nicht nurseinen Unwillen gegen das Bestehende rückhaltlos heraus, wasman allenthalb einem jungen, phantasievollen, vulkanisch-tobendenDichtergeiste als erste Eruption zu Gute halten könnte — sondern ertritt auch aus der Sphäre der Subjektivität heraus und legt esdarauf an [— das Folgende ist alles stark unterstrichen! —] aufzu-stacheln, mitzureißen, zu entflammen, was ihm, wo Elemente der Un-zufriedenheit vorhanden sind, bei der Kraft seines Ausdruckes undder Lebhaftigkeit seines Wortes nicht allzu schwer werden dürfte."Seidl belegte sein Urteil mit zahlreichen Hinweisen auf Einzelheiten.Zum Schluß empfahl er den Verfasser „in Anbetracht seiner Jugend,