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1 (1924)
Seite
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GUTZKOW 326

tungsstoff nur für müßige Stunden gedankenloser Zuschauer bietensoll, so möchte der in diesem Drama eingeschlagene Weg von jenemidealen Ziele, nach welchem alle Ströme dieser Zeit wallen sollten,nicht zu weit abliegen und Ew. Majestät werden, selbst wenn die Formdieses Dramas dem Geschmacke und hie und da der Inhalt den theo-retischen Überzeugungen Ew. Majestät nicht entsprächen, doch sicherdie Absicht anerkennen, daß diese Arbeit gegen das Alltägliche undHandwerksmäßige auf der Bühne angehen will und schon aus diesemGesichtspunkte dürfte sie dem gnädigen Ermessen Ew. Majestät nichtunwürdig erscheinen, in die Bahn des Wettkampfes um die schwer zuerringende Gunst des intelligenten deutschen Publikums und einerhierorts üblichen strengen kritischen Beurtheilung durch die Darstel-lung auf der königlichen Bühne zugelassen zu werden." Man merktes den Zeilen an: der Dichter war es müde geworden, immer noch umsein Recht auf der Bühne ergebenst bitten zu müssen und sich vonunkontrollierbaren höfischen Faktoren auch bei seinen besten Lei-stungen abhängig zu wissen. Das Gesuch hatte Erfolg; nach einerhandschriftlichen Notiz in Varnhagens Tagebüchern ließ sich derKönig in Charlottenburg durch Oberst v. Willisen die beiden Dramen„Erich XIV." von Prutz und „Uriel Acosta" vorlesen; „am wenigstengefiel das letztere Stück". Am 5. Dezember erging eine Kabinetts-order an den Hausminister v. Wittgenstein, die besagte, daß der König„eine Aufführung nicht als Gewinn für die Bühne ansehen kann inästhetischer Beziehung, daß er aber keinen Hinweis fände, eine Auf-führung zu untersagen, und glaube, daß ein Verbot dem Werke eineWichtigkeit beilegen würde, auf welche es keinen Anspruch machendürfe; außerdem sei eine unerläßliche Bedingung, daß dieAusdrücke: Kirche und Priester in Anwendung auf die jüdischeReligionsgemeinschaft, welcher dieselben nicht zukämen,durchwegs fortgelassen und durch andere ersetztw ürde n". Wittgenstein bemerkte ausdrücklich am Rande: „Vondes Königs Majestät Allerhöchsteigenhändig in der Reinschrift nachnebenstehender Weise unterstrichen" und gab am 10. Dezember dieKabinettsorder ihrem wesentlichen Inhalt nach an Küstner weiter.Die zum Teil dreifachen Unterstreichungen des Königs sollten an seineZensurverfügung vom 24. Dezember 1842 erinnern, die bestimmte, daß„israelitische Synagogen-Beamte in Schriften und öffentlichen An-zeigen nicht als Geistliche bezeichnet werden" dürften, weil von Geist-lichen, wie der König erklärte, „nur auf dem Gebiete des christlichenBodens die Rede sein" könne. Der Berliner Aufführung, die erst am17. April 1847 stattfand und das literarische Urteil des Königs glänzendwiderlegte, hätte also ohne weiteres die Dresdener Zensureinrichtungzugrunde gelegt werden können.

In Hannover durfte „Uriel Acosta" nicht aufgeführt werden, weil