Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
Seite
1358
Einzelbild herunterladen
 

1358 Kleffel,

deten in die Heimath zurücksenden und dabei die Wohlthat der Hospital-schiffe voll geniessen, die also nicht zu entbehren sein werden."

Es würde zu weit führen auf die Einrichtung der erwähnten Typender Hospitalschiffe näher einzugehen, die ja nach der Verschiedenheit derihnen zufallenden Aufgabe, eine verschiedene wenigstens sein dürfte. Jemehr dieselbe jeder Möglichkeit der Kriegslage entsprechen kann, destogrösser wird sich der Nutzen und der Erfolg der Hospitalschiffe gestalten.Stets wird für ihre Beschaffenheit die militärische Aufgabe in erster Liniemaassgebend sein. Nach ihr wird sich die Menge und Grösse derHospitalschiffe richten, die Anzahl ihrer Betten, die Ausrüstung mit Haus-mitteln für die Krankenpflege und mit Lebensmitteln, die Sicherung derErgänzung letzterer, zumal mit Rücksicht auf die Unabhängigkeit vonHilfsquellen, insbesondere denjenigen des Heimathlandes. Von wesent-lichem Einfluss werden klimatische und örtliche Verhältnisse sein, ge-ringere oder grössere Entfernung des Kriegsschauplatzes von dem Mutter-lande.

Kirchner lässt sich in seinem Grundriss der Militärgesundheitspflegehierzu wie folgt aus:Zu Lazarettschiffen eignen sich am besten grosse,zum überseeischen Personenverkehr eingerichtete, eiserne Dampfer mitzwei hohen, lichten Decks oder solche Frachtschiffe, welche nicht zur Be-förderung von Vieh, Pellen, Lumpen, ungewaschener Wolle und dgl. be-nutzt worden sind. Der Luftraum pro Kopf soll mindestens löcbmbetragen und die Lufterneuerung durch künstliche Ventilätionseinrich-tungen Eintreiben irischer und Aussaugen der verdorbenen Luft durchWindsäcke oder feste Ventilatorrohre unterstützt werden. Schwer-verwundete und Schwerkranke sind im oberen, Leichtkranke und Gesundeim unteren Deck zu lagern, und die äusserlich von den innerlich Krankenzu trennen, Infectionskranke aber auf Oberdeck unter zeltartigen Be-dachungen streng abzusondern. Die zur Krankenpflege gehörigen Räume Geschäfts-, "Wärter-, Operationsraum, Apotheke, Bad, Abort müssennahe bei den Krankenräumen, die Wobn- und Wirthschaftsräume, Küche,Vorratskammern, Wasch- und Desinfectionsanstalt, Eis- und Destillir-apparat, Kammern für Wäsche und Gebrauchsgegenstände möglichstgetrennt von denselben liegen. Die beste Beleuchtung ist die elektrische.Zum Ein- und Ausschiffen der Verwundeten und Kranken müssen grosseLadepforten in den Seitenwänden und am Heck, grössere Boote, womög-lich auch Dampfbeiboote zum Schleppen der letzteren vorhanden sein.Handelt es sich um Seuchekranke, so sind mehrere kleinere einemgrossen Lazarettschiff vorzuziehen".

Er schliesst sich hierbei vollkommen denjenigen Gesichtspunkten an,welche über den gleichen Gegenstand für die Kaiserlich Deutsche Marinefestgelegt sind. In der Marinc-Sanitätsordnung von 1893 und zwar inderen HI. Band Marine-Sanitätsordnung an Bord werden in Theil I.Abschnitt 8, der den Krankendienst an Bord betrifft, die Maassnahmenfür das Seegefecht behandelt, und im § 71, unter denjenigen für Kriegs-unternehmungen in grösserem Maassstabe, das Lazarethschiff besprochen.