Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
Seite
1349
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Nachtrag: Hospitalschiffe. 1349

anbelangt, so ist sie durchaus keine neue. Die Nutzbarmachung derWasserwege für den Transport von Verwundeten und Kranken war viel-mehr schon lange Zeit nicht nur in's Auge gefasst, sondern auch zurAusführung gekommen. Man war darüber nicht im Zweifel, dass unterUmständen schwimmenden Lazarethen eine ausserordentlich grosse Be-deutung zukommen konnte und dass sie bei entsprechender Einrichtungvielleicht die einzig mögliche Form von Unterkunftsräumen für Krankedarstellten, bei welehen eine sichere Trennung bei Ansteckungsgefahrdurchgeführt werden sollte. Namentlich kam dabei auch in Betracht dieMöglichkeit, sie verhältnissmässig schnell und mit geringen Mitteln her-zurichten und sie, stellte sich eine Nothwendigkeit dazu heraus, ohnegrosse Mühe von einem Ort an einen andern zu verlegen. War diesesvom hygienischen Standpunkt aus ihr Hauptvortheil, so war ihr prak-tischer Nutzen nicht geringer anzuschlagen, welchen sie für Kranke undVerwundete unter Umständen bieten mussten, in denen überhaupt keineanderen Hospitaleinrichtungen in Frage kommen konnten, also in un-wirthlichen Gegenden und bei Seeschlachten, hier besonders auch imHinblick auf die Hülfeleistung, die dem an seiner Gesundheit nicht ge-schädigten, aber der Gefahr des Ertrinkens ausgesetzten Theil der Schiffs-besatzung ermöglicht werden konnte. Für ersteren Zweck kommen zu-nächst in Betracht Einrichtungen eigenthümlicher Bauart, die sich, soso sagen als schwimmende Häuser darstellten Baracken und aufHolzflössen, Pontons, Booten u. dergl. errichtet waren. Sie verschwan-den wieder, sobald sie den Zweck erfüllt hatten, für den sie speciellentstanden waren und da, wie vorher bereits erwähnt wurde, irgend-welche allgemein giltige Vorschriften über ihre Herstellung nicht vor-handen waren, bedürfen sie hier nur der Erwähnung. Die Verwendungvon Schiffen in gleicher Weise, de.r man sich dann zuwandte, stellte sichals viel geeigneter heraus und h.at sich demgemäss bis auf den heutigenTag erhalten. Für den überseeischen Dienst nicht mehr geeignete Fahr-zeuge, sogenannte Hulks, wurden lediglich zur Aufnahme von Krankenhergerichtet, theils um die Landhospitale im Allgemeinen, oder von be-stimmten Kranken zumeist den an Infectionskrankheiten Leidendenzu entlasten, oder an Orten, an welchen Anstalten für die Krankenpflegeüberhaupt nicht bestanden, eine solche zu ermöglichen. Letzteres er-schien unabweisbar, nachdem den seefahrttreibenden Nationen durch ihrenKolonialbesitz besondere Eigenthümlichkeiten in Bezug auf die Gesund-heitsverhältnisse, namentlich ihrer Truppen entgegentraten. So ist z. B.in englischen Häfen, nicht nur des Kolonial-, sondern auch des Mutter-landes, von der dauernden Verwendung solcher schwimmenden statio-nären Lazarethe ausgiebigster Gebrauch gemacht. Andere, in über-seeischem Besitz befindliche Staaten sind hierin gleichfalls nicht zurück-geblieben. Frankreich unterhielt sog. Pontons-Höpitaux in Gabon undin Diego-Suarez, und auch Deutschland hat sich veranlasst gesehen fürseine westafrikanischen Kolonien ein ständiges Lazarethschiff in Kamerunzu schaffen, durch entsprechende Ausrüstung des ehemaligen Kanonen-