Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
Seite
1345
Einzelbild herunterladen
 

Nachtrag: Hospitalschiffe. 1345

Ihr Erkennungszeichen ist die weisse Flagge mit rothem Kreuzneben der Nationalflagge. Das Abzeichen ihres Personals bei Ausübungseiner Function ist eine Armbinde von gleicher Farbe und gleichenZeichen. Der äussere Anstrich dieser Fahrzeuge ist weiss mit rotherBatterie.

Diese Fahrzeuge leisten den Verwundeten und Schiffbrüchigen derkriegführenden Theile, ohne Unterschied der Nationalität, Hülfe uudBeistand. Während und nach der Schlacht handeln sie auf ihre eigene

Gefahr. Die kriegführenden Theile -----------können die Mitwirkung der

in Rede stehenden Fahrzeuge ablehnen und ihnen aufgeben, sich zu ent-fernen, auch in dringenden Fällen sie bei sich zurückbehalten.

Im April 1869 fanden in Berlin die Verhandlungen einer internationalenConferenz zwischen den Vertretern der Regierungen und der Hülfsvereincstatt, welche den Zweck hatten, auf der vereinbarten Grundlage der GenferConvention die weiteren Aufgaben in Bezug auf Organisation der Vereineund Vorbereitung der Hülfsmittel festzustellen. Es wurden dort 17 Pro-positionen angenommen, von denen die 14. besagte, -dass das Material(der Hülfsschiffe), soweit der Zweck übereinstimmt, nach den für dieKriegsmarine erlassenen Vorschriften und Modellen, beschafft werden sollte.Bekanntlich sind die Zusatzartikel in den folgenden Jahren seitens derRegierungen in bindender Weise nicht anerkannt worden und wurdenz. B. als der Krieg von 1870/71 ausbrach, nach einer Uebereinkunftzwischen Frankreich und Deutschland während desselben als Modusvivendi zugelassen. Die Frage selbst fand aber eine weitere Entwicke-lung seitdem nicht, wennschon sie nie aufhörte, die Konferenzen derHülfsvereine zu beschäftigen. So z. B. 1887 zu Karlsruhe und 1890zu Berlin, woselbst der damalige Chef des Sanitätswesens der DeutschenMarine, Generalarzt Dr. Wenzel, in der (18.) Abtheilung des X. inter-nationalen medicinischen Kongresses in einem eingehenden Vortrag, aufden noch des Oefteren zurückgegriffen werden wird, die einschlägigenVerhältnisse erörterte. Insbesondere hob er den in der That wundestenPunkt in der bisherigen Fürsorge für die Hülfeleistung bei Seekriegenhervor, wenn er sich wie folgt ausliess.Mit den Anschauungen derheutigen Zeit steht es nicht im Einklang, dass die miiitairischen Hospital-schiffe im Seekriege des internationalen Schutzes entbehren, wie er denentsprechenden Einrichtungen des Landheeres gewährt wird, obgleich siedieselbe Aufgabe zu erfüllen haben. So lange dieses der Fall ist, mussdas Bestreben darauf gerichtet sein, den Mangel des internationalenSchutzes dadurch einigermaassen auszugleichen, dass bei Ausbruch einesSeekrieges die beiderseitigen Flotten eine genügende Anzahl von Hospital-schiffen als Begleitung mit sich führen, damit, wer auch immer im Besitzdes Kampfplatzes nach dem Gefecht verbleibt, das Rettungswerk fürFreund und Feind thunlichst gesichert ist."

Fast zehn Jahre vergingen, bevor diesem Nothstand ein hoffentlichendgiltiges Ende bereitet wurde und zwar durch die Abmachungen undErklärungen auf der Haager Friedensconferenz vom 29. Juli 1899. In

Handbuch der Krankenversorgung u. Krankenpflege. II. Bd. 2. Abtli. gg