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geschworen ist, und der seinerseits gewiß nur ,um der Wahrheitund nicht um des Effektes willen' das Wort ergreift. Außerdemwill unserm Franziskaner die Lösung des Konfliktes, die Überwin-dung des Fanatismus und der zum äußersten gereizten Blutrachedurch ein plötzliches Hervorbrechen christlicher und humanerRegung nicht historisch vorkommen. Die Fanatiker jener Tage, vondenen es hieß .evangelium sitit sanguinem', namentlich die Bauernhätten blindwütig, erbarmungslos dreingeschlagen und eine weichereUnd menschlichere Regung und tiefere religiöse Empfindung seierst im 18. Jahrhundert, im Zeitalter der Pietisten, aufgekommen.Die Komik dieses kritischen Einspruchs, dieser wichtigtuerischenScheingelehrsamkeit, die einem Dichter mit der Tabelle in der Handnachweisen will, wann die menschliche Regung eines Menschenund die christliche eines Christen gestattet ist, braucht wohl nichterst beleuchtet zu werden; was aber die angeblich blindwütigenÄlpler aus den Tagen der Gegenreformation anlangt, so möchtenwir dem geistlichen Historiker empfehlen, einmal nachzulesen, wasZauner — wiederum ein .katholischer' Schriftsteller — in seinerChronik von Salzburg von dem Gesuche der mit Ausstoßung be-drohten Gasteiner Protestanten an den Salzburger Fürstbischof er-zählt. Da spricht eine Sanftmut der Empfindung, eine Mäßigung,ja eine schlichte Innigkeit, die ein ganz anderes Bild von diesenBauern gibt, als das grell hingepinselte unseres Franziskaners. End-lich will Dr. Schmidt im historischen Teil von .Glaube und Heimat'eine zu große Anlehnung an Einzelheiten des Romans ,Die armeMargaret' von Frau v. Handel-Mazetti entdecken, der im Jahre 1909in der ,Deutschen Rundschau' und später als Buch erschienen ist.Da und dort sei vom Wasserturm als Gefängnis die Rede, in beidenDichtungen werde die furchtbare Strafe, die die Carolina auf Verratgesetzt (Reiß ihm das Herz aus und schlag's ihm ums Maull) ge-legentlich erwähnt, und bei der Romanschriftstellerin sei die An-wendung dieses Details .historischer'. Deswegen wolle er — Schmidt— durchaus nicht behaupten, ,daß Schönherr ein Plagiator sei',aber er habe angeblich das übernommene Material nicht genügendselbständig verarbeitet.
In solchen Anwürfen, die durch reichliche Lobsprüche immerwett gemacht wurden, ging es fort bis zum Schlüsse, der abermalsden Dichter anerkannte, aber ihm doch möglichst viel am Zeug zuflicken suchte. Nicht unerwähnt darf es bleiben, daß Dr. P. Schmidtauch die etwas dreiste Behauptung aufstellte, die Berliner Pressehabe diesmal ausnahmsweise das Urteil über ein neues Stück nichtselbständig geprägt, sondern als ein fertiges übernommen, nament-lich von Wien, wo man Schönherr aus lokalpatriotischen Gründenverhimmelt habe. Wie stimmt das mit der Tatsache zusammen, daß