Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
Seite
517
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517 SCHICKELE

Aufführung des Werkes mit seinen deutsch-französischen Kon-flikten jetzt weniger als je am Platze, und würde die Direktion desKleinen Theaters bei der Absicht, das Werk trotzdem wieder aufdie Bühne zu bringen, mit einem Verbot zu rechnen haben.Von Seiten des Oberkommandos.

Der Chef des Stabes v. Berge."

Dem Polizeipräsidenten blieb jetzt nichts weiter mehr übrig, alsdieses Entweder — Oder der Theaterdirektion zu übermitteln, undnach seiner 99. Vorstellung mußte „Hans im Schnakenloch" vonder Bühne verschwinden. Die „von rein deutscher Gesinnung ge-tragenen Erklärungen des Elsaß-Lothringischen Landtages" hattenihm den Rest gegeben, und damit die Zensurbehörde sich nichtwieder auf die einmütige Stimmung der Presse berufen konnte, er-schien, wie bestellt, in der „Täglichen Rundschau" vom 19. Juniein „van Santen" gezeichneter Artikel, mit dem jetzt auch das vor-schriftsmäßige „öffentliche Ärgernis" gegeben war. Auch der Leserwar zur Stelle, der den Angriff an das Oberkommando weitergab,und dieses nahm beides als „eine weitere Handhabe für das Verbotdes Stückes ,Hans im Schnakenloch' in der kommenden Spielzeit"zu seinen Akten. —

Als der Bühnenvertrieb Paul Cassirer sich am 2. September 1918an die Polizei wandte und meinte, die Verhältnisse in Deutschlandhätten sich mittlerweile so wesentlich geändert, daß einer Wieder-aufführung jetzt nichts mehr im Wege stehen könne, widersprachdie Zensurbehörde mit der wortkargen Erklärung: die Gründe zumVerbot hätten „ihre Bedeutung voll beibehalten". Das Oberkom-mando hätte gewiß die gleiche Antwort gegeben, auch wenn es .sichnicht mehr auf die „von rein deutscher Gesinnung getragenen Er-klärungen des Elsaß-Lothringischen Landtags" berufen konnte. Alsdann im Herbst 1918 das „Kleine Theater" die Genehmigung zurWiederaufnahme des Stückes nachsuchte, hatte sich die politischeLage besonders hinsichtlich Elsaß-Lothringens in Wahrheit so völligverändert, daß auch die Zensurbehörde in ihrem vorschriftsmäßigenAntrag beim Oberkommando unterm 2. November erklären zumüssen glaubte: die früheren Bedenken gegen die Zulassung seienhinfällig geworden. Ehe die Antwort erfolgte, war die ganze Theater-zensur abgeschafft. —

Eine scherzhafte Arabeske sei nicht unterdrückt: Als „Hans imSchnakenloch" in Berlin auf dem letzten Loche pfiff, kam am27. Juni 1917 von der Polizei in Saarbrücken eine Anfrage, wie dieBerliner Kollegin über das Stück denke; eine im Saarbrücker Apollo-theater gastierende Schauspielertruppe wolle es aufführen; bei derDurchsicht des Textbuches aber sei dem zuständigen Beamten „der