SCHICKELE 514
Ansicht sein mag, daß ein Werk, welches politische Zustände imElsaß vor und während des Krieges streift, zur Zeit besser von deröffentlichen Darstellung ausgeschlossen geblieben wäre, so recht-fertigen andererseits — nach meinem Dafürhalten — die Gründe, dieder Zensor für die Erteilung der Aufführungserlaubnis ins Treffenführt, diese vollkommen. Nicht mit Unrecht beruft sich Oberregie-rungsrat v. Glasenapp auf die fast ausnahmlose Zustimmung derPresse; selbst die ,Kreuzzeitung', die diese Zensur nur bedingt erteilt,hat gegen die Aufführung an sich nichts einzuwenden . . . Danachmuß ich von einem nachträglichen Aufführungsverbote desWerkes Abstand nehmen; ein solches Verbot würde heute nacheiner größeren Anzahl von gut besprochenen, mit lebhaftem Inter-esse und anstandslos aufgenommenen Vorstellungen weder in derPresse noch im Publikum verstanden werden und höchstens dazudienen, nach den Gründen eines solchen Verbotes zu suchen unddamit die Frage der Opportunität der Aufführung — die zur Zeitgar nicht zur Diskussion steht — unliebsam aufwerfen. Daß auchdie Rechtsgrundlage für ein solches Verbot fehlen würde, geht dar-aus hervor, daß eine Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnungangesichts der Pressestimmen und des regen Interesses des Publi-kums an diesem Werke als ausgeschlossen gelten muß." —.
Unterdes war das Stück auch anderwärts aufgenommen worden,im „Alten Theater" in Leipzig usw. Überall war die Wirkung diegleiche, nirgends erregte es Mißverständnis und politische Diskussion.Nur in Wien glaubte die Zensurstelle es verbieten zu müssen, ob-gleich sie sich vorher in Berlin über die Stellung der dortigen Zensurinformiert und die gleiche Antwort erhalten hatte, die das Ober-kommando dem Hauptquartier erteilte.
Wenn aber die Berliner Zensur glaubte, daß mit diesem Schrift-wechsel die Bedenken gegen die Weiteraufführung behoben seien,so irrte sie sich. Aus dem Hauptquartier kam am 19. Mai die AntwortLudendorffs:
„Auch nach Ewr. Exzellenz Ansicht führt das Stück unbedingtzur innerlichen Abkehr vom Kriege. Dies allein hätte meines Er-achtens ein Verbot gerechtfertigt. Der Annahme des Zensors, daßdas Schauspiel eine deutschnationale Wirkung hervorbringen müsse,widerspricht der an mich aus dem Publikum gelangte Einspruch.Auch den sonstigen Gründen, die der Zensor für die Erteilung derAufführungserlaubnis in das Treffen führt, kann ich nicht zustimmen.Weder Rücksichten auf den pekuniären Erfolg noch der künst-lerische Wert eines Stückes dürfen jetzt entscheidend sein. Wennwir verhindern, daß in der Presse usw. etwas veröffentlicht wird,was die Volksstimmung zum Krieg ungünstig beeinflussen kann,darf es nicht gestattet sein, diesen Gedanken in der viel eindrucks-