Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
Seite
513
Einzelbild herunterladen
 

5 13 SCHICKELE

nicht beanstandet werden würde. Als das Drama darauf in Frank-furt a. M. aufgeführt und in der Presse gut aufgenommen wordenwar, erfolgte auch hier die Genehmigung.

Hinsichtlich der Art der Aufnahme, die ein Stück findet, kannwan sich bekanntlich sehr leicht täuschen. Im vorliegenden Falle ista t>er die diesseitige Voraussicht dadurch voll bestätigt worden, daßvon der Berliner Presse, wenn sie auch in der Beurteilung des lite-rarischen Wertes auseinanderging, nirgends, auch nicht seitens der■auf streng nationalem Standpunkte stehenden Blätter, ein BedenkenJ n politischer Hinsicht geäußert worden ist. [Folgen Auszüge ausden Berliner Kritiken.]

Im Hinblick auf Ewr. Excellenz Telegramm habe ich noch einmaleine Aufführung besichtigt und bin hierbei nach gewissenhafterPrüfung und unter Beobachtung der Wirkung auf das Publikum zuder Überzeugung gekommen, daß das Polizeipräsidium mit der Zu-lassung das Richtige getroffen hat. Es fiel mir nur auf, daß der Dar-steller des deutschen Oberlehrers, offenbar in dem Bestreben zucharakterisiren und komisch zu wirken, die Figur weniger sym-pathisch herausgearbeitet hat, wie er sie früher gab. Auch wurde dergefangene, von den Deutschen befreite und für diese parteiergreifendeKnecht zu sehr auf den ,wilden Mann' hinausgespielt. Der Direktionsind die erforderlichen Eröffnungen gemacht und mit ihr noch einigeergänzende Striche besprochen worden.

Ich möchte anheimstellen zu erwägen, ob es nicht hierbei, soweitBerlin in Betracht kommt, besser zu belassen und von einem nach-träglichen Verbot Abstand zu nehmen sei. Für die Reichshauptstadtliegen die Verhältnisse wesentlich anders als für den Elsaß und diesonstigen an Frankreich angrenzenden Gebietsteile, weil dort die fürBerlin ausgeschlossene Gefahr nahe liegt, daß einzelne zur Beleuch-tung der verschiedenartigen Standpunkte erforderlichen Worte undWendungen mißverstanden werden und ohne Rücksicht auf denGesamtzusammenhang zu Kundgebungen Anlaß geben können. FürBerlin würde meiner Überzeugung nach das Verbot mehr Unzu-friedenheit und Schaden als Nutzen bringen und der Stellung desPolizeipräsidiums, die Geschmacksfragen nicht zu berücksichtigen,vielmehr nur die Interessen der öffentlichen Ruhe und Ordnungwahrzunehmen hat, nicht entsprechen."

Verfasser dieser Erklärung war der zuständige Zensor, Ober-regierungsrat v. Glasenapp. Graf Hülsen änderte daraufhin seine vor-gefaßte Meinung; er antwortete am 8: „Habe mich Ihrer Auffassungangeschlossen und demgemäß berichtet." Das Oberkommando pflich-tete ihm bei, legte die Beweggründe der Berliner Zensurstelle inseiner Antwort vom 9. an das Große Hauptquartier dar und kam zu«lern Schluß: „Wenn mancher auch der nicht ganz unberechtigten

33