Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
Seite
507
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507 PFIZER

zumal bei dem literarischen und politischen Rufe des Verfassers, einnicht gewöhnliches Aufsehen erregen und die Aufmerksamkeit viel-leicht gerade in erhöhtem Maaße dem Werke zuwenden würde, wiedies auch der Königliche Gesandte am Schlüsse seines Berichts be-Werklich macht. Ein solches Verbot scheint auch nicht speziell undvorzugsweise im Interesse der preußischen Regierung zu liegen,da der Verfasser überall mit überwiegender Anerkennung von Preu-ßen spricht, die wachsenden Sympathien der deutschen Verfassungs-staaten, namentlich Süddeutschlands, hervorhebt und für Preußendie Hegemonie in Deutschland in Anspruch nimmt. Dagegen istnicht zu verkennen, daß die Pfizersche Schrift, in Folge ihres Grund-gedankens, daß die Einheit Deutschlands nur dadurch erzielbar sey,daß dem deutschen Volke eine Mitvertretung beim deutschen Bundezugestanden und Preußen, nachdem es eine Repräsentationsver-fassung erhalten, die Bundeshauptmannschaft übertragen werde, einedurchgehende Polemik gegen die Stellung und die Politik des deut-schen Bundes entwickelt, welchen sie willkührlicher Eingriffe in dieVerfassungen der deutschen constitutionellen Staaten anklagt, einender Völkerfreiheit feindlichen Fürstenbund nennt und in seiner der-maligen Organisation als das größte Hemmniß einer kräftigen Ent-wicklung Deutschlands darzustellen sucht (conf. Vorwort S. XI,S. 202, 281, 295 usw.). Ob indeß diese Angriffe vielleicht weitereMaaßregeln gegen die Schrift erforderlich machen, muß ich ressort-mäßig zunächst Eurer Excellenz erleuchtetem Ermessen ganz er-gebenst anheimstellen." Minister v. Bülow mochte also selbst ent-scheiden.

Man fragt unwillkürlich, welcher Dezernent im Ministerium desInnern den Entwurf zu diesem Schreiben geliefert hat, das wenig-stens von einer gründlichen und unvoreingenommenen Prüfung desPfizerschen Buches Zeugnis ablegt, nicht einmal mit der sonstüblichen Ironie von dem literarischen und politischen Rufe des Ver-fassers spricht! Darauf geben die preußischen Zensurakten keinezuverlässige Antwort; ein kurzes Signum vom 17. August zeigt aberden Namen „Hesse"; das wäre dann der Ministerialrat FranzHugo Hesse, der um diese Zeit das Büchlein „Die Preußische Preß-gesetzgebung, ihre Vergangenheit und Zukunft" ausarbeitete, das1843 in Berlin erschien und sich in der Erörterung grundlegenderFragen, ohne geschichtlich völlig zuverlässig zu sein, durch bemer-kenswerten Freimut auszeichnet. Das „erleuchtete Ermessen" desAußenministers v. Bülow scheint denn auch den auffallend beredtenAusführungen des Kollegen v. Arnim zugestimmt und von „weiterenMaaßregeln" abgesehen zu haben, wenigstens schließt jene trefflicheRezension des Pfizerschen Buches das Aktenstück.

Dieses 1842 für ein Werk Pfizers betätigte Wohlwollen, das wie