Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
Seite
506
Einzelbild herunterladen
 

PFIZER 506

machte, gewiß nicht nachgesagt werden können. Aber er fühlte sichnoch als der neue Mann, der das System seines Vorgängersv. Rochow nicht sklavisch nachahmen wollte, wenn er auch baldschon in dasselbe Fahrwasser einlenkte. Über die Pfizersche Schriftaber unterzeichnete er am 19. August 1842 folgendes erstaunlicheUrteil:

„Das Werk ist insofern eine beachtenswerte Erscheinung, als indemselben ein Stimmführer der liberalen Partei die Gründe, aufwelche dieselbe zu Gunsten deutscher Repräsentativverfassungensich zu berufen pflegt, mit besonderer Schärfe zusammenstellt unddie politische Theorie, auf welche die Opposition sich stützt, inumfassender, systematischer Behandlung vor Augen stellt. Das Buchwird der Theorie des Verfassers in Deutschland um so mehr neueAnhänger werben, als derselbe nirgends französische Sympathienzeigt, die verderblichen Consequenzen der neusten Philosophie ver-wirft, seiner politischen Ansicht eine religiöse Unterlage zu gebensucht, den Zweck des Staats in allseitiger, nicht allein politischer,sondern auch sittlich-religiöser Entwicklung sucht, dem deutschenVolke in dieser Beziehung eine große Mission zugesteht und seineArgumente für Repräsentativverfassung und Volksvertretung überallzugleich historisch, mit nicht gemeiner Kenntniß der deutschenVorgeschichte, zu begründen trachtet. Überdies ist die Schrift miteiner gewinnenden Klarheit geschrieben, die von einer völligen Be-wältigung des Stoffes und von der Aufrichtigkeit der politischenGesinnung des Verfassers zeugt. Obwohl hiernach der Liberalismus,welchen diese Schrift bekennt, als ein bei weitem gefährlichererGegner erscheint und auf ungleich größeren Anklang im Vaterlanderechnen darf, als der Liberalismus der junghegelschen Schule, derenextreme Richtung in ihrer Unchristlichkeit und in ihrer Anpreisungfranzösischer Staatstheorien dem religiösen wie dem politischenSinne des Deutschen widerstrebt, so halte ich doch ein Debitsverbotder Pfizerschen Schrift für nicht begründet. Sie liefert in ihren erstendrei Abschnitten lediglich eine theoretische Entwickelung der Be-griffe von Recht, Staat und Kirche und bleibt auch im Schluß-abschnitte bei der concreten Anwendung dieser Entwicklung aufDeutschland, mit Vermeidung aller speziellen Polemik, im Wesent-lichen nur bei allgemeinen Gesichtspunkten stehen. Dieser Characterder Schrift veranlaßt den Verfasser selbst, in den ersten Zeilen desVorworts, zu der Äußerung, sein Buch werde als eine Frucht un-practischer Ideologie bezeichnet werden. Aber auch abgesehen vonder wissenschaftlichen Flaltung des Werks scheint ein Verbot des-selben weder rathsam noch erforderlich, weil der Umfang und derbedeutende Kaufpreis der Schrift ihre Verbreitung in weiterenKreisen ohnehin nicht erwarten lassen, ein solcher Schritt auch,