Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
Seite
443
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Specielle Krankenversorgung. (Bei der Marine, für Arbeiter der Staats-Werften.) 443

nach den Vorschriften des Beköstigungsregulativs für die KaiserlichenMarinelazarethe.

Der Werftoberarzt, zugleich leitender Arzt des Werftkrankenhauses,ein älterer activer Marine-Sanitätsofficier, ist dem Oberwerftdirectorunterstellt und nimmt in seinen Beziehungen zum Letzteren, sowie zuden einzelnen Organen der Werft die Stellung eines Ressortdirectors ein.

Als leitender Arzt des Krankenhauses nimmt er die Stellung derChefärzte der Friedenslazarethe der Marine ein, und finden daher die fürdie letzteren gegebenen Bestimmungen sinngemässe Anwendung (Marine-Verordnungsblatt 1872, Seite 255 ff.).

Soweit der leitende Arzt von seinem Dienst im Werftkrankenhausabkömmlich ist, steht demselben die Befugniss zur Ausübung vonPrivatpraxis frei.

Morbiditätsstatistik des Werftarbeiterkrankenhauses zu Wilhelms-haven. Berichtsjahr 1898.

männliche weibliche

Es wurden verpflegt ........ 345 ( 261 -j- 84) Kranke

Summe der Verpflegungstage ..... 10912 (9249 -f- 1663) Tage

Durchschnittlicher Krankenhausaufenthalt

eines Kranken ......... 35 20

Zahld. höchst. Krankenbestand. (20.7.98) 41 Kranke

Krankenbestand ultimo 1898 ..... 24 4 ,,

Zahl der Gestorbenen ........ 21 7 ,,

Kassenabschluss.

Einnahmen

Mark

Ausgaben

Mark

Eingezahlte VerpflegungsgelderVerkaufte eigene Producte . .

16244,00

48,00

20777,49

Im Ordinarium

sachliche......

Im Extraordinariüm

24082,9912987,50

zusammen

37070,49

zusammen

37070,49

Von der Betriebskrankenkasse ist ein Heilgehülfe fest angestellt(mit einer Remuneration von monatlich mindestens 100 Mark), als Vor-steher für eine auf der Werft eingerichtete Unfallstation. Er hat währeudder Werftarbeitszeit (712 Vormittags und V-/ 26y 2 Nachmittags) inseinem Dienstzimmer zu sein und darf dasselbe nur verlassen, sofern ervon dem Werftarzt oder den Werftkassenärzten zur Hilfeleistung beiOperationen oder zu sonstigen Heilzwecken requirirt wird. Er ist aberauch zu Dienstleistungen zu anderen Zeiten und an Sonn- und Feiertagen,ohne Gewährung besonderer Vegütigung verpflichtet. Er hat für sach-gemässe Verwaltung der für die Unfallstation angeschafften Materialienund Einrichtung zu sorgen, namentlich für die stete Gebrauchsfähigkeitder Instrumente und das genügende Vorhandensein von Verbandmaterial.