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Insbesondere liegt es ihm auch ob, für die Instandhaltung der auf derWerft vorhandenen Samariterkisten zu sorgen.
Bei Verletzungen hat er, so lange es sich um solche augenschein-lich leichterer Art handelt, den ersten Verband anzulegen und den Kran-ken anzuweisen, was er zunächst zu thun habe. Ein Nähen von Wunden,Erweitern derselben zur Herausnahme von Fremdkörpern, Anlegen vonGyps- oder erhärtenden Verbänden hat er zu unterlassen. Ausziehenvon oberflächlich liegenden Splittern und Fremdkörpern, besonders imAuge, darf er versuchen. Bei schweren Verletzungen hat er einen kunst-gerechten Verband anzulegen und für den zweckentsprechenden Transportdes Verletzten nach der Wohnung desselben oder dem KrankenhauseSorge zu tragen. Den auf der Werft beschäftigten Arbeitern und ihrenAngehörigen hat er auf ihren Wunsch Zähne zu ziehen, überhaupt beiihnen bereitwilligst alle Verrichtungen der niederen Chirurgie in Anwen-dung zu bringen. Ein selbstständiges Verordnen von äusseren oderinneren Mitteln im Hause der Erkrankten ist ihm verboten.
Die auf die Werfl Wilhelmshaven bezüglichen Veröffentlichungendes Reichsversicherungsamtes stellen sich wie folgt:
Durchschnittlich versichert waren 6700 Personen, von denen über273 (40,75 pM.) Unfallsanzeigen erstattet wurden. Für 50 Personen(7,46 pM.) wurden Entschädigungen festgestellt. Aus den Vorjahren warenim Bestand verblieben 127 entschädigungsberechtigte Unfälle. Es starben3 Personen, dauernd völlig erwerbsunfähig wurden 6, dauernd theilweiseerwerbsunfähig 40. vorübergehend erwerbsunfähig 1. Entschädigungs-berechtigte Hinterbliebene der Getödteten waren 2 Wittwen und 7 Kinder.
Die Ausgaben betrugen:
Heilverfahren........... 1348,05 M.
Renten an Verletzte......... 39132,71 ,,
Beerdigung............ 461,87 ,,
Renten an Wittwen Getödtetor..... 2154,08 ,,
Abfindungen............ —
Renten an Kinder Getödteter...... 3512,20 ,,
An Krankenhäuser......... 105,90 ,,
Renten an Ehefrauen Verletzter ....
Renten an Kinder Verletzter......
Vervvaltungskosten ......... 278,53 ,,
zusammen 46993,34 M.
Für die Marineverwaltung als staatliche Aufsichtsbehörde entstandendemnach in dem Jahre 1896 Unfallversicherungspflichten für die von ihrbeschäftigten Werftarbeiter in folgendem Umfang. Durchschnittlich warenBetriebsbeamte und Arbeiter — also versicherungspflichtige Personen —14282 vorhanden, von denen über 490 (34,31 pM.) Unfallanzeigen er-stattet wurden. Die Zahl der Verletzten, für welche Entschädigungenfestgestellt wurden (Unfälle), betrug 79 (5,53 pM.), neben 275 aus denVorjahren verbliebenen Unfallsentschädigungen. Es starben 7 Personen,8 wurden dauernd völlig, 57 dauernd theilweise, 7 vorübergehend erwerbs-