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2,2 (1903)
Entstehung
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419
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Specielle Krankenversorgung. (Bei der Marine, in der Handelsmarine.) 419

selnden Theil des Jahres in See und auf dem Fischfänge zubringen; dievon der Berufsgenossenschaft gegebenen Zahlen müssen also, um daswahre Verhältniss gegenüber den übrigen Kauffahrteischiffen zu zeigen,mehr als verdoppelt werden. Die Unfallshäufigkeit, die Schwere derUnfälle und die Sterblichkeit daran ist somit im Hochseefischereibetriebsicher nicht niedriger als in der übrigen Handelsmarine. Aehnlich mages mit den Krankheitsverhältnissen stehen. Der zum Schutz der Nord-seefischerei von der Kaiserlichen Marine entsandte KreuzerOlga"leistete 1896 im Monat August allein auf 15 Hochseefischereibootenärztliche Hilfe. Es handelte sich hauptsäuchlich um Darmkatarrhe,Fieber und veraltete Panaritien, bei denen die Eiterung theilweise schonden Knochen ergriffen hatte. Von den Hamburger Fischdampfern werdenregelmässig jährlich mehrere Typhusfälle in die Krankenhäuser ausgeschifft.

Nach diesen Erfahrungen scheint die Forderung berechtigt, dassder Fürsorge für Kranke und Verunglückte auf den Deutschen Hochsee-fischereifahrzeugen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werde. Biszum 1. April 1899 bestanden gar keine Vorschriften über die Aus-rüstung der Hochseefischereifahrzeuge in dieser Beziehung. Es wurdezwar während der Wintermonate in einigen Fischereihäfen und Fischer-dörfern Unterricht in der Samariterkunde ertheilt. Der Unterricht wurdeim Ganzen wenig, merkwürdigerweise aber in den Ostseehäfen besserals an der Nordseeküste besucht. Einige Fischdampfer nahmen auchvor dem 1. April 1899 freiwillig einen Verbandkasten und einige Arz-neien mit. Seitdem ist für die Hochseefischereifahrzeuge dieselbe Aus-rüstung mit Arzneien und Verbandmitteln vorgeschrieben, wie für dieKüstenfahrzeuge und Schiffe in kleiner Fahrt. Schon diese nur auf dasNothdürftigste berechnete Ausrüstung hat in den betheiligten Kreisensehr lebhaften Widerspruch hervorgerufen, und man hat sich energisch,glücklicherweise aber umsonst, bemüht, diese Vorschriften wieder rück-gängig zu machen. Die Fischer selbst behaupten, dass auf ihren Fahr-zeugen nur leichte Unfälle und Erkrankungen vorkämen. Das ist abernach den obigen Angaben nicht richtig. Bei der weiten Entfernung derFischgründe von Lande dauert es mehrere Tage, bis ein Hafen wiedererreicht werden kann, auch entschliesst man sich schwer, einen ergiebi-gen Fischgrund eines Kranken wegen zu verlassen. Neuerdings scheintman mit der Absicht umzugehen, die Fischereiexpeditionen bis nach demPolarmeer auszudehnen. Dann wird sich die Gelegenheit, einen Hafen-anzulaufen, in dem ärztliche Hülfe zu erlangen ist, noch seltener bieten.Der zum Schutze der Fischerei und zur ärztlichen Hülfeleistung in derFischzeit ausgesandte Marinekreuzer kann nicht überall sein, viele Fahr-zeuge bekommen ihn gar nicht oder nur einmal in der Saison zu Gesicht.Auf diesem Kreuzer wird übrigens bei Gelegenheit auch Unterricht inder Samariterkunde von dem Schiffsarzt für die Fischer ertheilt.

Sehen wir uns nun einmal die Verhältnisse in anderen Staaten an.In England wird die Seefischerei einschliesslich der Küstenfischereivon über 100000 Menschen betrieben. In der Nordsee fischen ungefähr

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